Umwelt-Omnibus: Rat legt Verhandlungsposition zur Beschleunigung von Umweltprüfungen fest

Gegenüber dem Vorschlag der Europäischen Kommission fordert der Rat mehrere Anpassungen. So soll der von der Kommission vorgeschlagene Artikel 5 zu Änderungen und Erweiterungen bestehender Projekte gestrichen werden.
Dieser sah vor, dass für Änderungs- oder Erweiterungsvorhaben eine umfassende Umweltprüfung nur bei erheblichen zusätzlichen Umweltauswirkungen erforderlich sein sollte. Zudem sollen Verfahrensfristen verlängert werden. Die Genehmigungsfiktion und beschleunigte Gerichtsverfahren sollen eingeschränkt werden. Außerdem soll der Anwendungsbereich dieser Regelungen auf eine abschließende Liste strategischer Projekte begrenzt und stärker mit sektorspezifischen Regelungen, insbesondere aus dem Net-Zero Industry Act, dem Chips Act und der Verordnung über kritische Rohstoffe, abgestimmt werden.
Weitere Änderungen betreffen die Anwendung der Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Der Rat erweitert den Anwendungsbereich bestimmter Verfahrensvereinfachungen auf wiederkehrende Tätigkeiten in der Forstwirtschaft oder bei der Unterhaltung von Wasserläufen, ergänzt jedoch zusätzliche Schutzmaßnahmen für betroffene Tier- und Pflanzenpopulationen. Zudem hat der Rat die Bestimmungen zur materiellen Präklusion mit Verweis auf die Anforderungen des Aarhus-Übereinkommens angepasst, um die bestehenden Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten der Öffentlichkeit zu wahren.
Als Nächstes muss das Europäische Parlament seine Position zu dem Vorschlag festlegen. Eine erste Lesung im Plenum ist derzeit indikativ für den 23. November 2026 vorgesehen. Anschließend können die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission beginnen. Der Rat strebt eine Einigung über das Dossier noch vor Jahresende an.
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