Umwelt: DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Zur Umsetzung von Gerichtsurteilen und Beschlüssen des Compliance-Komitees der Aarhus-Konvention sieht der Referentenentwurf des Umweltministeriums (BMUKN) zahlreiche Anpassungen des Anwendungsbereichs vor. Zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren sollen zudem Klageerwiderungsfristen eingeführt werden.
In ihrer Stellungnahme vom 12. August 2025 erwartet die DIHK, dass Ausweitungen der Klagebefugnisse von Umweltorganisationen künftig mehr Planungs- und Genehmigungsverfahren verzögern, was sich negativ auf betriebliche Tätigkeiten und die Wettbewerbsfähigkeit auswirken wird. Zwar setzt die Novelle internationale und gerichtliche Vorgaben eins zu eins um, allerdings erfolgt keine Überprüfung, ob an anderen Stellen europarechtliche Spielräume für Einschränkungen bestehen. Die durch die Ausweitung von Klagebefugnissen induzierte Verlängerung von Genehmigungsdauern macht die vollständige Umsetzung des Pakts für Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren aus Sicht der Unternehmen umso dringlicher.
Deshalb sollten die vorhandenen nationalen Spielräume zur Beschleunigung der Verfahren ausgeschöpft werden. Dazu sollten Fristen für die Erhebung und Begründung von Klagen sowie die Beweismittelbeibringung eingeführt und die Dauer von Gerichtsverfahren begrenzt werden. Wie im Koalitionsvertrag beschlossen, sollten sich die Klagerechte zudem auf unmittelbare Betroffene fokussieren.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter "Weitere Informationen".
Quelle: DIHK (angepasst)
Quelle: DIHK (angepasst)