Sicherheit: Geänderte TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung"

Am 04.11.2024 wurde die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 "Gefährdungsbeurteilung" geändert.
Die TRBS 1111 ist eine von vielen Technischen Regeln, die vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet wurde.

Alle notwendigen Dokumente zur TRBS 1111 finden Sie auf der Webseite der BAuA als Download unter folgendem Link: BAuA - TRBS 1111.
Quelle: BAuA

Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE