Klimaschutz: Gebotsverfahren zu Klimaschutzverträgen finalisiert

Das Bundeswirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass das erste Gebotsverfahrens finalisiert ist und nur noch die Genehmigung der EU-Kommission aussteht.
Es ist geplant, noch dieses Jahr die Ausschreibung zu veröffentlichen. Teilnahmeberechtigt werden nur die Unternehmen sein, die am vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben.
Fragen, die in der Zwischenzeit aufgetreten sind, sind im FAQ-Update 4 veröffentlicht (Rubrik „Weiterführende Hinweise“ unter www.bmwk.de/klimaschutzvertraege-vorverfahren). Die Beantwortung von Fragen wird zukünftig der Projektträger Jülich übernehmen. Dort soll auch das CCU/S-Modul der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz angesiedelt sein. Das BMWK bedauert ausdrücklich, dass in den Klimaschutzverträgen CCU/S-Verfahren nicht gefördert werden können: „Bitte beachten Sie, dass zum aktuellen Zeitpunkt die Voraussetzungen der FRL KSV für eine Förderung von Anlagen, in denen die Treibhausgasemissionsminderungen maßgeblich durch CCS oder CCU erzielt werden, noch nicht gegeben sind. Das bedauern wir sehr. Wegweisend wird einerseits die Umsetzung der jüngsten ETS-Reform sowie andererseits die Carbon Management Strategie sein, an der die Bundesregierung aktuell arbeitet und in der auch die Möglichkeit zur Förderung von CCU/S-Anlagen adressiert wird.“
Weitere Fragen zu den KSV können ab dem 15. November 2023 gerichtet werden an: fragen@klimaschutzvertraege.info
Quelle: DIHK