Überarbeitung von EU-Vorgaben zu Batterien: Konsultation der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 28. Mai 2020 eine Konsultation zur Folgenabschätzung hinsichtlich einer Überarbeitung europäischer Regularien im Umgang mit Batterien eröffnet.
Eine solche Initiative bzw. Erweiterung sieht der EU Green Deal vor. Konkret betrifft dies u.a. die EU-Batterierichtlinie (2006/66/EG).
Mit einem entsprechenden Legislativvorschlag der EU-Kommission ist voraussichtlich noch in diesem Jahr zu rechnen.
Die zukünftigen Planungen der EU-Kommission – möglicherweise mit einem neuen Rechtsrahmen für Batterien - sind nach Angaben der EU-Kommission darauf gerichtet, schädliche Umweltauswirkungen von Batterien weiter zu minimieren. Wie bereits in den bestehenden Regeln wird dazu der gesamte Lebenszyklus der Batterien betrachtet (Gestaltung, Herstellung, Wiederverwendung, Recycling).
Konkret zielt die Aktualisierungsinitiative der EU-Kommission auf folgende Punkte ab:
  • Nachhaltige Produktion aller Batterien (geringer Ressourcenverbrauch und wenig Abfall)
  • Leichtere Rezyklierbarkeit
  • Förderung der Nachhaltigkeit aller Batterien für Elektrofahrzeuge
Die Konsultation der EU-Kommission finden Sie hier:
Die Konsultation war bis zum 09. Juli 2020 geöffnet.
Quelle: DIHK