Nationaler Emissionshandel: Stellungnahme zur BEHV - Härtefallregelung

Der DIHK hat seine Stellungnahme zur Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) - Härtefallregelung abgegeben.
Er weist darauf hin, dass die Regelung zu komplex ist, um das Ziel einer unbürokratischen, umfassenden Kompensation zu erreichen. Der Schwellenwert von 20 % der Energiekosten bezogen auf Gesamtkosten oder Bruttowertschöpfung ist aus DIHK-Sicht zu hoch.
Weiter wird vorgeschlagen, auf die Darlegung der unzumutbaren Härte zu verzichten und einen pauschalen Entlastungsbetrag (Mindestentlastung) einzuführen. Die nachlaufende Entlastung kommt aus DIHK-Sicht zu spät. Näheres siehe weitere Informationen. 
Quelle: DIHK