Ökodesign: Konsultation zur Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie

Die EU-Kommission will im kommenden Jahr einen Vorschlag zur Erweiterung der Ökodesign- Richtlinie als Teil des europäischen Green Deal vorlegen.
Im Mittelpunkt der Überarbeitung sollen unter anderem die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Wiederverwertbarkeit und Reparierbarkeit stehen. Dazu führt die EU-Kommission eine Konsultation durch, an der sich der DIHK beteiligen wird.
Zu den Zielen der EU-Kommission gehören die Verbesserung der Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit der Produkte, die Steigerung des Recyclings und des Rezyklatanteils in Produkten sowie die Schaffung von Anreizsystemen für Unternehmen zur Herstellung nachhaltiger Produkte.
Dies erfordert aus Sicht der EU-Kommission unter anderem einen verbesserten Informationsfluss, unter anderem durch die Mobilisierung des Potenzials von Digitalisierung von Produktinformationen.
Im Konkreten sehen die Erwägungen der EU-Kommission folgende mögliche Handlungsoptionen vor:
  • Erweiterung der Produktpalette der Richtlinie über energiebezogene Produkte hinaus (Textilien, aber auch Möbel und Zwischenprodukte wie Stahl, Zement und Chemikalien),
  • Mindestanforderungen an Nachhaltigkeit und / oder Information für bestimmte Produktgruppen,
  • Festlegung übergreifender Nachhaltigkeitsgrundsätze für Produkte,
  • Steigerung der Produktverantwortung von Herstellern (z. B. Bereitstellung von Produkten als Dienstleistung, Reparatur, Service / oder Sicherstellung der Verfügbarkeit von Ersatzteilen),
  • Festlegung von EU-Vorschriften zur Festlegung von Anforderungen an die obligatorische Nachhaltigkeitskennzeichnung und / oder Offenlegung von Informationen für Marktakteure entlang der Wertschöpfungsketten in Form eines digitalen Produktpasses,
  • Festlegung von EU-Vorschriften zur Festlegung verbindlicher Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit des öffentlichen Beschaffungswesens von Produkten,
  • Anforderungen an soziale Aspekte während des gesamten Produktlebenszyklus als Teil der Nachhaltigkeitsprinzipien,
  • Vorgaben zu Produktionsprozessen, zum Beispiel zur Erleichterung des Rezyklateinsatzes oder
  • Maßnahmen zum Verbot der Zerstörung nicht verkaufter langlebiger Güter.

Die Konsultation der EU-Kommission finden Sie hier.

Quelle: DIHK