Konsultation zur Ökodesign-Verordnung: DIHK gibt Stellungnahme ab

Die EU-Kommission hat am 30. März 2022 ihren Vorschlag der sogenannten Ökodesign-Verordnung präsentiert. Dieser bezieht sich auf Nachhaltigkeitsvorgaben für Produkte und ist Teil der “Sustainable Product Initiative“. Der DIHK hat dazu eine Stellungnahme an die EU-Kommission übermittelt.
Der DIHK dankt für die übermittelten Hinweise und Anmerkungen.
Die Stellungnahme finden Sie unter Weitere Informationen.
Zentraler Inhalt: Umfassende Nachhaltigkeitsvorgaben für Produkte - wie etwa durch eine mögliche Ökodesign-Verordnung - treffen auf ein insgesamt vielschichtiges, mitunter kritisches Meinungsbild der deutschen Wirtschaft. Diese Ambivalenz gilt auch im Hinblick auf einen digitalen Produktpass. Entsprechende Vorgaben zu Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten sollten Unternehmen in jedem Falle genügend Freiraum bei der Produktentwicklung einräumen. Zusätzliche Informationspflichten, wie der Produktpass, sollten in jedem Falle mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand einhergehen und sich in der Ausgestaltung an der Frage der betrieblichen Praktikabilität orientieren. Ebenfalls sollten nach Ansicht großer Teile der deutschen Wirtschaft neue Vorgaben auf der frühzeitigen und konstruktiven Einbeziehung unternehmerischer Expertise beruhen und die Möglichkeit wirtschaftlicher Selbstregulierung offenhalten.
Im weiteren Verfahren müssen sich nun Rat und EU-Parlament zum Vorschlag positionieren, ehe die Verhandlungen um eine finale Verordnungsfassung beginnen können.
Die Konsultation der EU-Kommission finden Sie hier.
Quelle: DIHK