EU: Vorläufige Einigung im Trilog zur POP-Verordnung

Zur geplanten Überarbeitung der Anhänge der europäischen Verordnung zu persistenten organischen Schadstoffen (kurz POP-Verordnung) gibt es eine vorläufige politische Einigung zwischen Rat und EU-Parlament. Hintergrund ist ein Vorschlag der EU-Kommission aus dem Oktober 2021 zur weiteren Beschränkung bestimmter Stoffe.
Die POP-Verordnung betrifft Verbote bzw. Beschränkungen der in den Anhängen erfassten Stoffe und setzt unter anderem das sogenannte “Stockholmer Übereinkommen“ in der EU um.
Die vorläufige politische Einigung vom 21. Juni 2022 zur Überarbeitung sieht neben der Verschärfung stofflicher Konzentrationswerte auch die Aufnahme neuer Stoffe in die POP-Verordnung vor. Dies gilt etwa für sogenannte PFOAs oder PBDEs (Flammschutzmittel) mit unterschiedlichen Vorgaben. Im praktischen Fokus stehen etwa Abfälle von bestimmten Möbeln, wasserabweisenden Textilien, Kunststoffen oder elektronischen Geräten. Der Abschluss der Trilog-Verhandlungen zur Verordnungsnovelle setzt vor allem noch die formelle Annahme der vorläufigen politischen Einigung voraus.  
Die Mitteilung des Rats finden Sie hier.
Quelle: DIHK