EU Green Deal: Konsultation zur Überarbeitung der CLP-Verordnung

Die EU-Kommission hat am 9.8.2021 eine öffentliche Konsultation zur „Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien“ eingeleitet. Mit dieser Konsultation sollen Meinungen zur Überarbeitung der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) u.a. von verschiedenen Interessenträgern eingeholt werden. Die Konsultation der EU-Kommission endete am 15.11.2021.
Die Überarbeitung der CLP-Verordnung wurde in der am 14. Oktober 2020 im Rahmen des EU Green Deals angenommenen Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit angekündigt. Zweck dieser gezielten Überarbeitung ist es laut EU-Kommission, die sichere Verwendung von Chemikalien in der EU zu verbessern und die bestehenden CLP-Vorschriften zu vereinfachen.
Die CLP-Verordnung geht auf den globalen Standard der Vereinten Nationen (GHS) zurück und setzt diesen Standard in EU-Recht um. Er legt u. a. fest, wie gefährliche Chemikalien einzustufen sind (z. B. als krebserregend oder wassergefährdend).
Für diese Überarbeitung will die EU-Kommission unter anderem verschiedene Maßnahmen und Optionen zur Einführung neuer Gefahrenklassen (wie endokrine Störungen sowie Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität) und entsprechender Einstufungskriterien prüfen.
Die Pressemitteilung der der EU-Kommission zum Thema finden Sie hier: https://ec.europa.eu/germany/news/20210809-kommission-schutz-vor-chemikalien_de