EU-Chemikalienstrategie: Kommission veröffentlicht Leitkriterien zu Essential-use-Konzept

Die Europäische Kommission hat am 22. April 2024 in einer Mitteilung Leitkriterien und Prinzipien zum “essential-use” (essenzielle Verwendung) Konzept veröffentlicht.
Es soll dabei helfen zu beurteilen, wann es aus gesellschaftlicher Sicht gerechtfertigt ist, schädlichste Substanzen zu verwenden. In der rechtlich nicht bindenden Mitteilung beschreibt die Kommission, wie sie dieses Konzept in der künftigen Gesetzgebung anwenden will.

Die Mitteilung konkretisiert das bereits in der EU-Chemikalienstrategie formulierte Ziel, die Verwendung der schädlichsten Stoffe nur noch für essentielle Verwendungen zuzulassen. Wenn diese Stoffe für die Gesundheit und/oder Sicherheit notwendig, für das Funktionieren der Gesellschaft kritisch sind und es keine akzeptablen Alternativen gibt, sollen sie danach für einen bestimmten Zeitraum weiterhin verwendet werden. In der 23-seitigen Mitteilung (derzeit nur in Englisch) führt die Kommission nun unter anderem aus, was sie künftig unter „schädlichste Stoffe“ („most harmful substances), „Notwendig für Gesundheit oder Sicherheit“, „Kritisch für das Funktionieren der Gesellschaft“ und „Akzeptable Alternativen“ versteht.
Die Mitteilung soll Hinweise darauf geben, wie das Konzept in der künftigen Gesetzgebung verwendet wird. Die ursprünglich geplante REACH-Revision wurde für diese Legislaturperiode jedoch nicht weiterverfolgt.
Die Mitteilung der Kommission finden Sie hier.
 
Information aus 2022 über die Stellungnahme zur Chemikalienstrategie:

Der DIHK hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation der EU-Kommission zur geplanten Nachhaltigkeitsstrategie im Chemikalienbereich beteiligt. Diese bildet einen Teil des EU Green Deal.

Aus Sicht des DIHK sollten wirtschaftliche Konsequenzen im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien sorgfältige und ausgewogene Berücksichtigung finden. Insbesondere sollten regulatorische Maßnahmen auf transparenten und nachvollziehbaren Risikobewertungen auf wissenschaftlicher Basis und im Dialog mit den betroffenen Unternehmen erfolgen. Die Europäische Kommission sollte die Verordnungsanwendungen für Unternehmen im Rahmen der geplanten Strategie vereinfachen und Verfahren transparenter und nachvollziehbarer gestalten.
Quelle: DIHK