DIHK-Stellungnahme zu Brennstoffemissions-Handelsgesetz (BEHG)

Der DIHK hat eine Stellungnahme zu den ersten beiden Entwürfen der Umsetzungsverordnungen des BEHG verfasst.
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Zeitraum bis zum Start der nationalen CO2-Bepreisung ist sehr kurz. Eine zügige Verabschiedung dieser und der weiteren noch ausstehenden Verordnungen zur Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ist unbedingt erforderlich, um den Verantwortlichen und den über den Energieverbrauch indirekt betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, die Anforderungen entsprechend umzusetzen und die CO2-Kosten einzupreisen.
     
  • Die Vermeidung von Doppelbelastungen von EU-ETS-Anlagen sollte möglichst einfach, vorab und in einem für die Vertragspartner möglichst sicheren Rahmen ausgestaltet sein.
     
  • Neben dem im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Mechanismus sollten auch weitere Optionen zur Ausgestaltung geprüft werden.

Quelle: DIHK