Initiative für nachhaltige Produkte: EU-Kommission schlägt neue Ökodesign-Verordnung vor

Die Europäische Kommission hat am 30. März 2022 in Form einer so genannten Ökodesign-Verordnung einen prozessualen Rahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit möglichst vieler Produkte vorgelegt.
Aus Basis des Verordnungsvorschlages könnte die EU-Kommission in Form Delegierter Rechtsakte für verschiedene Produktgruppen individuelle Nachhaltigkeitsvorgaben definieren. So könnten zum Beispiel Möbel, Reifen, Kleidung oder Elektronik betroffen sein. Als relevante Kriterien benennt der Verordnungsvorschlag der Kommission etwa die Haltbarkeit, Reparierbarkeit, enthaltene Chemikalien oder Umweltauswirkungen von Produkten. Darüber hinaus zielt der Verordnungsvorschlag nicht nur auf Vorgaben zu Produktionsprozessen, sondern auch auf die Produktverantwortung ab. Dies betrifft beispielsweise die vorgesehene Verpflichtung für Unternehmen, nachhaltigkeitsrelevante Produktinformationen etwa zu deren Reparierbarkeit oder Rückgabe zur Verfügung zu stellen. Dies soll in Form eines digitalen Produktpasses erfolgen. Eine Vielzahl von Unternehmen stünde damit potenziell vor einem Anpassungsbedarf. Dazu erwähnt der Kommissionsvorschlag auch wirtschaftliche Erwägungen, etwa durch die Vorgabe der Vermeidung unverhältnismäßig negativer Einflüsse auf die Wettbewerbsfähigkeit gerade kleiner und mittlerer Unternehmen oder unverhältnismäßiger bürokratischer Belastungen. Auch hält der Verordnungsvorschlag die Möglichkeit der wirtschaftlichen Selbstregulierung offen.
Im nächsten Schritt müssen sich nun das EU-Parlament und der Rat zum Vorschlag positionieren, ehe die Verhandlungen um eine finale Fassung beginnen können.
Den Verordnungsvorschlag der Kommission finden Sie hier.
Quelle: DIHK

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