FAQ der EU-Kommission zur Initiative für nachhaltige Produkte

Im von der EU-Kommission am 30.3.2022 vorgelegten Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte sollen neue Anforderungen vorgesehen werden, damit Produkte laut EU-Kommission nachhaltiger und zuverlässiger werden sowie wiederverwendet, nachgerüstet und repariert, leichter gewartet, aufgearbeitet oder recycelt werden können und energie- und ressourceneffizient gestaltet werden.
Zudem sollen produktspezifische Informationsanforderungen dafür sorgen, dass die Umweltauswirkungen klar erkennbar sind. Alle unter die Verordnung fallenden Produkte sollen digitale Produktpässe haben. So können laut EU-Kommission Produkte leichter repariert oder recycelt und bedenkliche Stoffe einfacher entlang der Lieferkette zurückverfolgt werden. Außerdem kann eine Kennzeichnung eingeführt werden. Der Vorschlag enthält auch Maßnahmen, um die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zu beenden, sowie zur Ausweitung der umweltorientierten öffentlichen Auftragsvergabe und zur Schaffung von Anreizen für nachhaltige Produkte.
Mit dem vorgelegten Vorschlag soll der bestehende Ökodesign-Rahmen laut EU-Kommission in zweifacher Hinsicht erweitert werden: Erstens soll der Rahmen ein möglichst breites Spektrum von Produkten abdecken, und zweitens soll der Geltungsbereich der Anforderungen, die Produkte erfüllen müssen, ausgeweitet werden.
Die EU-Kommission hat FAQs zur Initiative für nachhaltige Produkte veröffentlicht; diese finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_22_2014
Aus den FAQs der EU-Kommission ergeben sich u. a. folgende Punkte (Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_22_2014):
„Warum schlägt die Kommission eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte vor?
  • Ziel des Ökodesign-Vorschlags der Kommission ist es, nachhaltige Produkte auf dem EU-Markt zur Norm zu machen und ihre Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt zu verringern.
  • Auch wenn es bereits einige sektorspezifische EU-Vorschriften gibt, um Produkte umweltfreundlicher und energieeffizienter zu machen, ist ein breiterer Rahmen für die Festlegung harmonisierter Vorschriften für ökologische Nachhaltigkeit erforderlich, um den Übergang zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaft zu beschleunigen sowie die Hebelwirkung des EU-Binnenmarkts voll auszuschöpfen und gleichzeitig seine Fragmentierung zu vermeiden.
  • Die Initiative wird sich positiv auf die Umwelt auswirken, indem Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch verringert werden.
  • Sie wird der EU einen strategischen Nutzen bringen, indem sie unsere Ressourcenunabhängigkeit stärkt, auch vor dem Hintergrund der derzeitigen geopolitischen Lage. Sie wird den Binnenmarkt stärken, die EU zu einem Maßstab für Nachhaltigkeit machen und wirtschaftliche Innovationsmöglichkeiten schaffen, insbesondere in den Bereichen Wiederaufbereitung, Recycling und Reparatur.
Welche Hauptmaßnahmen werden vorgeschlagen?
  • Der Vorschlag folgt dem gleichen Ansatz wie die geltende Ökodesign-Richtlinie, die seit mehr als zehn Jahren zu Effizienzsteigerungen bei energieverbrauchsrelevanten Produkten in der EU führt.
  • Der neue Vorschlag wird für ein möglichst breites Spektrum von Produkten gelten und den erfolgreichen „Ökodesign-Ansatz“ nutzen, um Anforderungen auf Produktebene festzulegen, die nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch die Kreislauffähigkeit und die Verringerung der Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt fördern.
  • Diese Anforderungen werden in produktspezifischen Rechtsvorschriften festgelegt und umfassen Vorschriften, um die Produkte dauerhafter, zuverlässiger, wiederverwendbar, nachrüstbar, reparierbar, leichter zu erhalten und wiederaufzubereiten sowie energie- und ressourceneffizienter zu machen. 
  • Die Anforderungen könnten auch auf die Stoffe abzielen, die die Kreislauffähigkeit behindern, oder die Menge an Rezyklatanteilen, sowie die Möglichkeiten, die Wiederaufarbeitung und das Recycling zu erleichtern. 
  • Mit diesem Vorschlag können auch Informationsanforderungen für Produkte festgelegt werden, um mehr über die Auswirkungen der Produkte zu erfahren und dadurch entlang der gesamten Wertschöpfungskette nachhaltigere Entscheidungen treffen zu können.
  • Für alle regulierten Produkte werden digitale Produktpässe eingeführt.
  • Die Produktinformationen können auch in Form von „Leistungsklassen“ vermittelt werden, die beispielsweise von „A bis G“ reichen, um den Vergleich zwischen Produkten zu erleichtern – möglicherweise in Form eines Etiketts. Dies würde in ähnlicher Weise funktionieren wie das derzeit weithin anerkannte EU-Energielabel und beispielsweise für einen Reparierbarkeitswert verwendet.
  • Der Vorschlag schafft Anreize für nachhaltige Produkte und ermöglicht die Festlegung verbindlicher Kriterien für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge unter Nutzung der Wirtschaftskraft der öffentlichen Auftraggeber. So wird sichergestellt, dass der Materialwert erhalten bleibt, und zwar durch Maßnahmen zur Verhinderung der Vernichtung nicht verkaufter Konsumgüter, einschließlich weitreichender Transparenzanforderungen für diejenigen, die sich für die Entsorgung nicht verkaufter Waren entscheiden, und der Möglichkeit, die Vernichtung bei relevanten Produktgruppen zu verbieten.
Bis zur Schaffung des erweiterten Rahmens wird die Kommission ihre Arbeiten im Rahmen der geltenden Ökodesign-Richtlinie fortsetzen. Der neue Arbeitsplan für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022–2024 wird neue energieverbrauchsrelevante Produkte abdecken und die Zielsetzungen für bereits regulierte Produkte aktualisieren und erweitern.
Welche Produkte fallen unter den Vorschlag?
  • Der Vorschlag ermöglicht die Festlegung von Vorschriften für alle physischen Waren, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einschließlich Zwischenprodukte. Nur wenige Sektoren wie Lebensmittel, Futtermittel und Arzneimittel sind ausgenommen.
  • Um sicherzustellen, dass die richtigen Prioritäten transparent und inklusiv festgelegt werden und die relevanten Akteure involviert sind, wird die Kommission bis Ende 2022 eine öffentliche Konsultation zu den Produktkategorien einleiten, die im Rahmen des ersten Ökodesign-Arbeitsplans für nachhaltige Produkte ausgewählt werden sollen.
  • Eine vorläufige Bewertung der Kommission hat ergeben, dass sich Produktkategorien wie Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen, Detergenzien, Farben, Schmierstoffe sowie Zwischenprodukte wie Eisen, Stahl und Aluminium stark auf die Umwelt auswirken und großes Verbesserungspotenzial haben, sodass sie für den ersten Arbeitsplan geeignet sein könnten.
  • Um den individuellen Merkmalen und Besonderheiten von Produkten Rechnung zu tragen, werden Vorschriften für jedes Produkt einzeln festgelegt. Bestehen jedoch ausreichende Gemeinsamkeiten für bestimmte Produkte (z. B. elektronische Geräte oder Textilien), können Vorschriften für Produktgruppen gleichzeitig festgelegt werden.
  • Sobald die Vorschriften festgelegt sind, gelten sie gleichermaßen für alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, unabhängig davon, ob sie in der EU produziert oder importiert worden sind. 
Wie werden Vorschriften für Produkte festgelegt?
  • Mit der vorgeschlagenen Verordnung wird ein Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, in einer zweiten Phase durch delegierte Rechtsakte Vorschriften auf Produktebene für die einzelnen Produkte oder gegebenenfalls für Produktgruppen festzulegen. Dies baut auf dem Ansatz auf, der sich im Rahmen der geltenden Ökodesign-Richtlinie als erfolgreich erwiesen hat.
  • In allen Fällen wird die Ausarbeitung dieser Vorschriften durch gründliche Vorbereitungsprozesse untermauert, einschließlich einer inklusiven Konsultation der Interessenträger und einer Folgenabschätzung, auch in Bezug auf die Erschwinglichkeit für die Verbraucher, die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Verwaltungsaufwand. 
Wie wird sich der Vorschlag mit der Vernichtung nicht verkaufter Konsumgüter befassen?
Der Vorschlag enthält mehrere Maßnahmen, die verhindern sollen, dass für Verbraucher bestimmte nicht verkaufte Waren vernichtet werden.
Erstens wird die Transparenz erheblich erhöht:
  • große Unternehmen, die nicht verkaufte Produkte entsorgen, müssen im Einklang mit der Abfallhierarchie die Menge der von ihnen pro Jahr entsorgten Produkte offenlegen, Gründe für die Entsorgung angeben und Angaben zur Menge der entsorgten Produkte machen, die der Wiederverwendung, der Wiederaufarbeitung, dem Recycling, der energetischen Verwertung und der Beseitigung zugeführt wurden.
  • Sie müssen dafür sorgen, dass diese Informationen entweder auf einer frei zugänglichen Website oder auf anderem Wege zur Verfügung gestellt werden. Diese Maßnahme gilt sobald die Verordnung in Kraft tritt für alle betroffenen Wirtschaftsbeteiligten.
  • Der Vorschlag verbietet ausdrücklich Umgehungstechniken, wie z. B. ein Großunternehmen, das an kleine Unternehmen verkauft (die normalerweise ausgenommen sind), damit diese die Produkte vernichten.
Zweitens ermöglicht der Vorschlag der Kommission, die Vernichtung nicht verkaufter Verbraucherprodukte zu verbieten, wenn sich dies für bestimmte Produktkategorien als besonderes Problem erweist. 
Was sind digitale Produktpässe?
  • Digitale Produktpässe sind Instrumente, die die Rückverfolgbarkeit eines Produkts während seines gesamten Lebenszyklus erheblich verbessern können und die Informationen in Produkthandbüchern oder auf Etiketten ergänzen.
  • Sie sollten den Verbrauchern dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, indem sie ihren Zugang zu Produktinformationen verbessern, Werkstätten oder Recyclingunternehmen Zugang zu einschlägigen Informationen gewähren und die Durchsetzung der rechtlichen Anforderungen durch die Behörden erleichtern.
  • Die in den Produktpass aufzunehmenden Informationen werden bei der Ausarbeitung produktspezifischer Vorschriften festgelegt. Der Pass kann Informationen wie den ökologischen Fußabdruck eines Produkts, nützliche Informationen für Recyclingzwecke, den Recyclinganteil eines bestimmten Materials, Informationen über die Lieferkette usw. umfassen. Darüber hinaus wird der Zugang zu Informationen nach dem Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“ gewährt. Verschiedene Interessenträger werden auf der Grundlage der für jede regulierte Produktgruppe festgelegten Zugangsrechte Zugriff auf unterschiedliche Informationen haben.
  • Der Produktpass wird sich auf ein dezentrales Datensystem stützen, das von den Wirtschaftsbeteiligten eingerichtet und gepflegt wird.
Wie wird der neue Arbeitsplan für Ökodesign/Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 den Europäerinnen und Europäern helfen, mit hohen Energiepreisen oder einer schlechten Produktleistung umzugehen?
  • Die Überarbeitung der geltenden Vorschriften soll in vielen Fällen die zu erwartenden Energieeinsparungen oder sonstigen Vorteile erhöhen: zukünftige neue Vorschriften für Geräte wie Raumheizungen- und Warmwasserbereiter sowie Wäschetrockner werden die Mindesteffizienzanforderungen erhöhen, aber auch Anforderungen in Bereichen wie der Verfügbarkeit von Ersatzteilen hinzufügen.
  • Für Produktgruppen, die derzeit nicht reguliert sind, wie Smartphones, Tablets und Photovoltaiksysteme, werden neue Vorschriften gelten.
  • Eine Reihe neuer Produktgruppen wie Niedertemperaturstrahler und Ladegeräte für Elektrofahrzeuge werden bewertet.
  • Durch Maßnahmen zur Unterstützung einer wirksamen nationalen Marktüberwachung und zur Unterstützung von Herstellern, Importeuren und Einzelhändlern bei der Einhaltung der Vorschriften wird sichergestellt, dass es weniger „verlorene Einsparungen“ aufgrund von Verstößen gibt.
  • Ein Web-Tool hilft Verbrauchern, effiziente Alternativen zu ihren bestehenden, alten Geräten zu finden, und erleichtert Behörden und Unternehmen die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge.“

Weitere Informationen ergeben sich aus den FAQ der EU-Kommission (hier abrufbar: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_22_2015) sowie dem Entwurf der neuen Ökodesign-Verordnung (hier abrufbar: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/green-deal-eu-kommission-will-ende-der-wegwerfgesellschaft-2022-03-30_de).