Seveso III Umsetzungsverordnung in Kraft getreten

Nachdem das Gesetz bereits am 5. Dezember 2016 veröffentlicht wurde, trat am 14. Januar 2017 nun auch die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III) zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen in Kraft. Damit gelten fortan deutlich erweiterte Anforderungen an das Genehmigungsverfahren. Kern von Gesetz und Verordnung sind Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und in der Störfall-Verordnung (12. BImSchV).

Darin werden insbesondere folgende Anpassungen vorgenommen:
  • Anpassung von Anwendungsbereich an das europäische Chemikalienrecht
  • erweiterte Mitteilungspflichten, Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und deren Zugang zu Gerichten
  • ein neues Anzeigeverfahren und Genehmigungsverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
  • Präzisierung an zahlreichen Stellen zur Berücksichtigung des angemessenen Sicherheitsabstandes, Überwachungs- und Berichtspflichten für Betreiber
  • die Ermächtigungsgrundlage für eine „TA Abstand“
  • Die nächsten Schritte sind die Erarbeitung der TA Abstand sowie eine Verwaltungsvorschrift zum neuen Anzeigeverfahren des § 23a BImSchG. Zu letzterem hatte der Bundestag die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, um die Bürokratiekosten für betroffene Unternehmen gering zu halten.
 Quelle: DIHK