Betriebssicherheit: Korrigierte TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln"
Am 17.10.2025 wurde die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln" geändert.
Die TRBS 1116 ist eine von vielen Technischen Regeln, die vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet wurde.
Alle notwendigen Dokumente zur TRBS 1116 finden Sie auf der Webseite der BAuA als Download unter folgendem Link: BAuA - TRBS 1116
Alle notwendigen Dokumente zur TRBS 1116 finden Sie auf der Webseite der BAuA als Download unter folgendem Link: BAuA - TRBS 1116