Betriebssicherheit: Geänderte TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"

Am 05.11.2025 wurde die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" geändert.
Die TRBS 1201 ist eine von vielen Technischen Regeln, die vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet wurde.

Alle notwendigen Dokumente zur TRBS 1201 finden Sie auf der Webseite der BAuA als Download unter folgendem Link: BAuA - TRBS 1201
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE