Ausgangszustandsbericht nach der Industrieemissions-Richtlinie

Mit Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in das nationale Umweltrecht müssen bestimmte Industrieanlagen zukünftig bei der Errichtung oder Erweiterung eines Anlagenstandortes einen Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser vorlegen. Dieser Bericht dient als Vergleichsmaßstab für die Verpflichtung, nach der Stilllegung der Anlage Verschmutzungen von Boden und Grundwasser zu beseitigen, die durch den Anlagenbetrieb herbeigeführt worden sind.
Um den nationalen Behörden einige Leitlinien für den Umgang mit dieser neuen Anforderung an die Hand zu geben, hat die LABO (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz) eine Arbeitshilfe erstellt. Mit Zustimmung der Umweltministerkonferenz hat die LABO diese Arbeitshilfe im Oktober 2013 veröffentlicht. Die Arbeitshilfe kann von der Homepage der LABO (Link nebenstehend) heruntergeladen werden.
Bei der Arbeitshilfe handelt es sich um ein unverbindliches Regelwerk. Sie ist zunächst nur eine Empfehlung an Behörden und auch an Anlagenbetreiber. Es steht den einzelnen Bundesländern grundsätzlich frei zu entscheiden, inwieweit die Arbeitshilfe in der von der LABO veröffentlichten Form oder in ggf. modifizierter Form von den jeweiligen Vollzugsbehörden berücksichtigt werden soll. Deshalb ist es für betroffene Anlagenbetreiber sinnvoll, frühzeitig bei der Genehmigungsbehörde in Erfahrung zu bringen, ob die Arbeitshilfe der LABO in der veröffentlichten Form zur Anwendung kommt oder ob im jeweiligen Bundesland ggf. noch andere Punkte im Zusammenhang mit dem AZB berücksichtigt werden sollen.
Quelle: DIHK