SCIP: § 16f Chemikaliengesetz in Kraft getreten

Artikel 9 Abs. 1 Buchstabe i) der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie sieht vor, dass Lieferanten (z. B. Importeur, Hersteller, Vertreiber etc.) von Erzeugnissen mit über 0,1 Masseprozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes ab 5.1.2021 die Informationen gemäß Artikel 33 Abs. 1 der REACH-Verordnung zur Verfügung stellen.
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der EU-Abfallrahmenrichtlinie richtet die Europäische Chemikalienagentur bis zum 5. Januar 2020 eine Datenbank für die ihr im Einklang mit Artikel 9 Abs. 1 Buchstabe i) der EU-Abfallrahmenrichtlinie zu übermittelnden Daten ein und pflegt sie. Die Europäische Chemikalienagentur gewährt den Abfallbehandlungseinrichtungen Zugang zu dieser Datenbank. Außerdem gewährt sie auf Anfrage auch Verbrauchern Zugang zu der Datenbank.
Die neue SCIP-Datenbank (database for information on Substances of Concern In articles as such or in complex objects) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) finden Sie hier: https://echa.europa.eu/de/scip
Im deutschen Recht wurden die o. g. Vorgaben nach Artikel 9 EU-Abfallrahmenrichtlinie nun in einen neuen § 16f des Chemkaliengesetzes implementiert. § 16f Chemikaliengesetz (ChemG) ist am 29.10.2020 in Kraft getreten und sieht in § 16f Abs. 1 ChemG vor, dass betroffene Lieferanten von Erzeugnissen ab 5.1.2021 die Informationen gemäß Artikel 33 Abs. 1 REACH-Verordnung der Europäischen Chemikalienagentur nach Artikels 9 Abs. 2 EU-Abfallrahmenrichtlinie zur Verfügung zu stellen haben (mit Ausnahme von Erzeugnissen mit militärischer Zweckbestimmung); die Bundesregierung wird gemäß § 16f Abs. 2 ChemG ermächtigt, durch Rechtsverordnung - unter Beteiligung des Bundesrates - zu konkretisieren, auf welche Art und Weise und mit welchen Maßgaben die Verpflichtung nach § 16f Abs. 1 ChemG unter Berücksichtigung der auf Unionsebene entwickelten Vorgaben für die Datenbank zu erfüllen ist.

In § 16f Chemikaliengesetz (ChemG) heisst es:
㤠16f - Informationspflicht der Lieferanten
(1) Wer als Lieferant im Sinne des Artikels 3 Nr. 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Erzeugnisse im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Verkehr bringt, hat ab dem 5. Januar 2021 die Informationen gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Europäischen Chemikalienagentur nach Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2008/98/EG zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Erzeugnisse mit militärischer Zweckbestimmung.
(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates näher zu bestimmen, auf welche Art und Weise und mit welchen Maßgaben die Verpflichtung nach Absatz 1 unter Berücksichtigung der auf Unionsebene entwickelten Vorgaben für die Datenbank zu erfüllen ist.“

Eine Übersicht der ECHA dazu, wer wie betroffen sein kann, finden Sie hier: https://echa.europa.eu/de/scip-infographic
Informationen der ECHA zur SCIP-Datenbank für betroffene Unternehmen sind hier abrufbar: https://echa.europa.eu/de/scip-suppliers-of-articles
Seit 28. Oktober 2020 können Wirtschaftsakteure besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Produkten in der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) melden. Ein Prototyp der Datenbank stand bis Oktober 2020 zu Testzwecken zur Verfügung. Die Daten, die jetzt eingegeben werden, können Verbraucher und Abfallbetreiber ab Februar 2021 einsehen.
Ab 5. Januar 2021 – so § 16f Abs. 1 ChemG – haben betroffene Unternehmen die Informationen gemäß Artikel 33 Abs. 1 REACH-Verordnung (= alle Erzeugnisse in der EU, die SVHC mit einem Gehalt von über 0,1% enthalten) der Europäischen Chemikalienagentur nach Artikel 9 Abs. 2 der Richtlinie 2008/98/EG (= EU-Abfallrahmenrichtlinie) zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung wird gemäß § 16f Abs. 2 ChemG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates näher bestimmen, auf welche Art und Weise und mit welchen Maßgaben die Verpflichtung nach § 16f Abs. 1 ChemG unter Berücksichtigung der auf Unionsebene entwickelten Vorgaben für die Datenbank zu erfüllen ist.
Weitere Informationen zur SCIP-Datenbank: