Chemikaliengesetz: Zentrales Vergiftungsregister und verpflichtende SCIP-Meldungen

Das am 23.11.2023 verkündete „Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ trat teilweise am Folgetag in Kraft.
Durch die Neuformulierung des § 16f ChemG (‚Informationspflichten der Lieferanten‘) wurde festgelegt, dass betroffene Unternehmen verpflichtet sind, Einträge in die SCIP-Datenbank vorzunehmen. Auch Detail-Angaben, die der bisherigen Praxis entsprechen, müssen fortan in die SCIP-Datenbank eingetragen werden. Für bestehende Einträge gibt es keine Überarbeitungspflicht, sodass diese nicht angepasst werden müssen.
Zudem wurden die §§ 16g – 16l ChemG hinzugefügt. Hierdurch soll am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein zentrales Vergiftungsregister für die Zusammenführung und Auswertung der Daten aller deutschen Giftinformationszentren und des BfR eingeführt werden. Geplant ist der Start des Vergiftungsregisters am 01.01.2026. Bisherige Meldepflichten von Unternehmen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin. So z.B. Meldungen an die Unfallversicherungen.
Die Gesetzesänderungen kann hier eingesehen werden.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein (Text angepasst)