F-Gase: DIHK-Stellungnahme
In den Entwürfen zu einem sogenannten Omnibus IV Paket hat die EU-Kommission auch Erleichterungen der erst 2024 in Kraft getretenen neuen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 veröffentlicht. Danach soll die Pflicht zur Registrierung im F-Gase-Portal deutlich für viele Ein- und Ausfuhren entfallen. Die DIHK unterstützt diese Erleichterung in ihrer Stellungnahme, empfiehlt eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung.
Die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 hat seit Jahreswechsel viele Unternehmen vor große Probleme bei der Ein- und Ausfuhr von Produkten gestellt, die F-Gase enthalten. Beispiele sind Gebrauchtfahrzeuge, Züge, Flugzeuge, Baumaschinen, Medizinprodukte, Kälteanlagen. Nach Artikel 20 Absatz 4 Ziffer a der Verordnung müssen Unternehmen vor der Ein- oder Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, über eine gültige Registrierung verfügen. Nach Artikel 20 ist die Registrierung den Zollbehörden vorzulegen, die dies nach Artikel 23 wiederum bei der Zollanmeldung abfragen müssen.
In Artikel 6 des Omnibus IV Verordnungspaketes zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen sieht die Kommission nun vor, Artikel 20 Absatz 4 Ziffer a der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 anzupassen. Danach soll die Registrierungspflicht wie folgt beschränkt werden.
- Ein- oder Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen
- Das Inverkehrbringen von Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, für die Artikel 26 eine Berichtspflicht vorsieht
- Der Export von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die unter die Exportverbote des Artikel 22 Absatz 3 fallen oder deren Funktionieren auf F-Gase angewiesen ist, die ein GWP von mehr als 1.000 (Treibhausgaspotenzial) oder ein im Anhang IV vorgesehenes anders Verbot (ab dem dort angegebenen Datum) überschreiten.
Um Unternehmen tatsächlich von den unverhältnismäßigen Bürokratiebelastungen der Verordnung zu entlasten, empfiehlt die DIHK, weitere Informations-, Sachkunde- und Nachweispflichten deutlich zu reduziert. Dazu sollte die F-Gase-Verordnung grundlegend überarbeitet und praxistauglicher gestaltet werden. Folgende Änderungen sollte die Kommission an der F-Gase-Verordnung vornehmen:
- Ein sofortiges Moratorium für alle Regelungen, die über alte F-Gase-Verordnung hin-ausgehen.
- Alternative Kältemittel, die ein geringes Treibhausgaspotential aufweisen, sollten vom Anwendungsbereich ausgenommen werden. Ebenso sollten Produkte ausgenommen werden, die keine F-Gase enthalten.
- Die Sachkundepflicht sollte auf Anlagen mit F-Gasen beschränkt werden. Bestehende Bescheinigungen sollten unbegrenzt ihre Gültigkeit behalten.
- Die Registrierungspflicht außerhalb der Quotenzuteilung sollte generell entfallen.
- Die Kontrollvorgaben für die Zollbehörden sollten sich auf Produkte beschränken, die tatsächlich quotenpflichtige F-Gase enthalten.
- Begriffsbestimmungen und Formulierungen der Verordnung sollten grundlegend überarbeitet werden. Sie sollten verständlich und praxistauglich formuliert werden.
Die DIHK-Stellungnahme ist bereits auf dem EU-Portal zu der Omnibus-IV-Initiative veröffentlicht worden:
Quelle: DIHK (angepasst)