PIC-Verordnung: Achtung, neue Meldepflicht für Exporteure
Unternehmen müssen bei Exporten von gefährlichen Chemikalien nach der PIC-Verordnung besonders aufpassen.
Die PIC-Verordnung (PIC = Prior Informed Consent) regelt die Ein- und Ausfuhr von gefährlichen Chemikalien und wurde zuletzt am 09.06.2026 angepasst. Grundlegende Informationen zur PIC-Verordnung sind auch auf der Webseite der BAuA oder zum PIC-Verfahren auf der Webseite der ECHA zu finden.
Die neue Fassung gilt seit dem 01.10.2026. Unternehmen müssen deshalb ihre geplanten Exporte der aktuellen Einträge in Anhang I und Anhang V prüfen und feststellen, ob sie den neuen Regelungen unterliegen.
Zu beachten sind hierbei besonders die neuen, jährlichen Meldepflichten. Die Exportmeldung muss über das Online-System ePIC mindestens 35 Tage vor dem geplanten Export bei der zuständigen nationalen Behörde eingereicht werden.
Vor dem ersten Export in jedem weiteren Kalenderjahr ist eine erneute Meldung erforderlich:
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Export für 01.01.2027
Frist zur Meldung in ePIC: spätestens am 27.11.2026, besser früher
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Achtung: Vom 1. November 2026 bis zum 31. Mai 2027 läuft ein EU-Pilotprojekt zur Überprüfung der Einhaltung der PIC-Vorschriften. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre Exportmeldungen vollständig sind und sämtliche gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.