PIC-Verordnung: Achtung, neue Meldepflicht für Exporteure

Unternehmen müssen bei Exporten von gefährlichen Chemikalien nach der PIC-Verordnung besonders aufpassen.
Die PIC-Verordnung (PIC = Prior Informed Consent) regelt die Ein- und Ausfuhr von gefährlichen Chemikalien und wurde zuletzt am 09.06.2026 angepasst. Grundlegende Informationen zur PIC-Verordnung sind auch auf der Webseite der BAuA oder zum PIC-Verfahren auf der Webseite der ECHA zu finden.
Die neue Fassung gilt seit dem 01.10.2026. Unternehmen müssen deshalb ihre geplanten Exporte der aktuellen Einträge in Anhang I und Anhang V prüfen und feststellen, ob sie den neuen Regelungen unterliegen.
Zu beachten sind hierbei besonders die neuen, jährlichen Meldepflichten. Die Exportmeldung muss über das Online-System ePIC mindestens 35 Tage vor dem geplanten Export bei der zuständigen nationalen Behörde eingereicht werden.
Mehr Informationen zu dem System gibt es hier.
Vor dem ersten Export in jedem weiteren Kalenderjahr ist eine erneute Meldung erforderlich:
Grünes Icon Information
Export für 01.01.2027
Frist zur Meldung in ePIC: spätestens am 27.11.2026, besser früher
Achtung: Vom 1. November 2026 bis zum 31. Mai 2027 läuft ein EU-Pilotprojekt zur Überprüfung der Einhaltung der PIC-Vorschriften. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre Exportmeldungen vollständig sind und sämtliche gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE