Gefahrgutrecht: Leitfaden zum ADR 2027 veröffentlicht

Anfang 2027 tritt turnusmäßig das geänderte internationale Gefahrgutrecht „ADR 2027“ in Kraft. Das bisherige ADR 2025 kann noch bis 30.06.2027 angewandt werden, abgesehen von einigen speziellen Übergangsvorschriften mit zum Teil längerer Laufzeit z. B. zur Verwendung der bisherigen “Unfallmerkblätter” bis Ende 2027.
Die wichtigsten Änderungen aus Sicht von Transportunternehmen veröffentlicht der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) auf seiner Homepage in Form eines Leitfadens

Das Schweizer Bundesamt für Straßen bietet einen vierseitigen Überblick über die ADR-2027-Änderungen
Der vollständige Text des ADR 2027 wird auf der ASTRA-Homepage voraussichtlich Anfang 2027 als kostenloser Download veröffentlicht.
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE