ChemSanktionsV: Rückmeldebitte bis 17.11.2026 zum Referentenentwurf

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) veröffentlicht. Damit sollen Straf- und Bußgeldvorschriften an EU-Vorgaben angepasst werden. Für eine mögliche DIHK-Stellungnahme bitten wir um Rückmeldung bis zum 17. November 2026.
Die Chemikalien-Sanktionsverordnung legt Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen das Chemikalienrecht in Deutschland fest. Der Referentenentwurf aktualisiert Sanktionstatbestände des in der letzten Zeit geänderten EU-Rechts. Dazu gehören
  • der Beschränkungen der Reach-Verordnung in Anhang XVII wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen,
  • die Revision der CLP-Verordnung
  • Datenübermittlungspflichten an die neue EU-Datenplattform für Chemikalien
Zudem wird der § 12 grundlegend überarbeitet und erweitert, um die Sanktionsvorschriften der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) umzusetzen.
Den Referentenentwurf und weitere Informationen finden Sie hier: hier
Das BMUKN hat Verbänden bis zum 23. November 2026 Zeit zur Stellungnahme eingeräumt. Sollten Ihnen Aspekte auffallen, bei denen die Verordnung über das EU-Recht hinausgeht oder die praxisgerechter gestaltet werden sollten, freuen wir uns über Hinweise bis zum 17. November 2026, die wir gern auch in anonymisierter Form an die DIHK weiterleiten.
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE