Umweltbundesamt: Studie zur Höhe der geplanten Einwegkunststoffabgabe

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Studie zur geplanten Einwegkunststoffabgabe gemäß dem geplanten Einwegkunststofffondsgesetz veröffentlicht. Die Studie des UBA ist hier abrufbar: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/erarbeitung-eines-kostenmodells-fuer-die-umsetzung
Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, wie To-Go-Lebensmittelbehältnissen, Tüten und Folienverpackungen, Getränkebechern und -behältern, leichten Tragetaschen, Feuchttüchern, Luftballons und Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern sollen künftig gemäß dem geplanten neuen Einwegkunststofffondsgesetz eine Abgabe zahlen müssen. Weiter Informationen dazu hier: 
Heruntergebrochen auf die einzelnen Produktarten werden in der oben angesprochenen Studie des UBA bestimmte Abgabesätze vorgeschlagen. Die Abgabe soll an einen Fonds fließen, mit dem die Reinigungs- und Entsorgungskosten der Kommunen finanziert werden. 
Das Gesetz zur Einführung der Abgabe ist noch nicht in Kraft. Es wird voraussichtlich im Februar im Bundestag beraten. 
Weiter Informationen des Umweltbundesamtes zu seiner Studie finden Sie hier: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/unternehmen-sollen-kuenftig-fuer-entsorgung-von