Einwegkunststoffprodukte

24.04.2025 | In einem Antwortschreiben des BMUV auf einen Brief der Herstellerverbände der Einwegkunststoffkommission geht das BMUV wie folgt darauf ein.

24.04.2025 | Auf der UBA-Homepage unter „Infos und Aktuelles“ in den Reitern „Bevollmächtigte“ bzw. „Prüfer“ sind diese zu finden.

31.01.2025 | Die PPWR bringt weitreichende Veränderungen und neue Anforderungen für Verpackungen und Lieferketten mit sich.

22.01.2025 | Wie der Erste Senat Bundesverfassungsgericht am 22.01.2025 mitteilt, durfte die Stadt die Abgabe als örtliche Verbrauchsteuer erheben. Der notwendige Ortsbezug des Verbrauchs sei gegeben.

03.12.2024 | Die Dokumente befinden sich auf der UBA-Webseite (unter „Infos und Aktuelles“ im Reiter „Meilensteine“). Den Link zur Seite finden Sie im Artikel.

Seit dem 3. Juli 2024 dürfen gemäß § 3 Abs. 1 EWKKennzV alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Füllvolumen von bis zu drei Litern bei denen die Verschlüsse oder Deckel ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Verschlüsse oder Deckel während der vorgesehenen Verwendungsdauer am Behälter befestigt bleiben (sog. Tethered Caps).

Im öffentlichen Teil des Registers ist für jeden einsehbar, wer der Registrierungspflicht bereits nachgekommen ist. Verstöße gegen die Registrierungspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Am 24. April 2024 nahm das Parlament neue Regeln an, die für nachhaltigere Verpackungen und weniger Verpackungsmüll in der EU sorgen sollen.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine neue Publikation veröffentlicht.

Die ZSVR hat den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen nun auch in englischer Sprache veröffentlicht. Damit baut sie Sprachbarrieren ab und sorgt gleichzeitig für noch mehr Rechtssicherheit und Transparenz.

Der Bundestag hat am 28. September 2023 die Einwegkunststofffondsverordnung beschlossen. Die Verordnung legt die Höhe der Abgabesätze und das Auszahlungssystem für den Einwegkunststofffonds fest.

Das am 15. Mai 2023 verkündete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller ab 2024, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen.

Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt (20/8128).

Am 15. Mai 2023 ist im Bundesgesetzblatt das „Einwegkunststofffondsgesetz“ (EWKFondsG) verkündet worden, welches nun stufenweise in Kraft tritt. Betroffen sind „Hersteller“ ganz bestimmter Produkte, die in Anlage 1 zum Gesetz (siehe Seite 13) als Ziffern 1 bis 8 aufgelistet sind.

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat am 31.3.2022 einen Bericht zu „Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von bestimmten Einwegkunststoffprodukten“ veröffentlicht.