UBA: Häufig gestellte Fragen zum BattG-Melderegister

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im August 2019 eine Broschüre mit dem Titel „BattG-Melderegister: Antworten auf häufig gestellte Fragen“ veröffentlicht.
Inhalt der Broschüre ist laut UBA:
„Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle Hersteller von Batterien unter anderem verpflichtet,
  • ihre Marktteilnahme,
  • Änderungen und
  • gegebenenfalls auch den Marktaustritt
gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA) elektronisch anzuzeigen.
Um dieser Pflicht nachkommen zu können, stellt das UBA seit dem Jahr 2009 das BattG-Melderegister zur Verfügung.
Im Dokument „Häufig gestellte Fragen“ werden gezielt die wesentlichsten Fragestellungen, die sich insbesondere im Rahmen der Herstellerpflichten gemäß § 4 des Batteriegesetzes ergeben können, betrachtet.
Neben prägnanten Antworten auf vielfältige Fragestellungen werden auch geeignete Lösungswege aufgezeigt.“

Weitere Informationen können hier auf der Homepage des UBA abgerufen werden: