Batterien: Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll Batteriegesetz (BattG) ersetzen
Das am 06.11.2024 vom Bundeskabinett beschlossene neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll das bisherige deutsche Batteriegesetz (BattG) ablösen.
Es regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben im Zusammenhang mit der EU-Batterieverordnung, die seit dem 18. Februar 2024 in Kraft ist. Die wichtigsten Themen des BattDG umfassen:
- Bewirtschaftung von Altbatterien
- Konformität von Batterien
- Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Verfahren zur Änderung von Stoffbeschränkungen
Das Ziel ist es, die ordnungsgemäße Sammlung und Verwertung von Altbatterien zu fördern, insbesondere in Bezug auf die Abfallphase, wofür insbesondere die produktverantwortlichen Hersteller für alle Batterien in die Pflicht genommen werden können.
Übernahme bewährter Strukturen
Erfolgreiche Regelungen aus dem bisherigen BattG, wie die Entsorgung von Geräte-Altbatterien, werden übernommen und auf die Sammlung von Altbatterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scootern übertragen. Die Sammelquote für Altbatterien in Deutschland in Höhe von 50 Prozent bleibt bis Ende 2026 höher als die EU-Vorgaben.
Sicherheit und Lithiumbatterien
Mit dem vermehrten Einsatz von lithiumhaltigen Batterien, die eine hohe Energiedichte aufweisen, steigen die Risiken. Um Brände durch beschädigte Lithium-Ionen-Batterien zu vermeiden, wird, zusätzlich zu der Vorgabe der EU-Verordnung zur Entnehmbarkeit von Batterien aus Elektrogeräten, die Rückgabe von Altbatterien an Hersteller vereinfacht werden. Hersteller können eigene Rücknahmesysteme aufbauen oder bestehenden Organisationen beitreten, die für die Rücknahme zuständig sind.
Die Pfandpflicht für Starterbatterien bleibt erhalten, da sie sich in der Vergangenheit bewährt hat.
Erweiterung der Rücknahmepflichten
Die Rücknahmepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werden ausgeweitet, um den Verbrauchern die Rückgabe von Altbatterien zu erleichtern. Künftig müssen kommunale Rücknahmestellen auch Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes und E-Scootern annehmen. Verstöße gegen die BattVO und das BattDG werden geahndet und regelwidriges Verhalten wird sanktioniert.
Anpassung an EU-Batterieverordnung
Mit der neuen EU-Batterieverordnung werden erstmals der gesamte Lebenszyklus von Batterien (Produktions- bis Abfallphase) zusammengedacht. Die Verordnung ist seit dem 18. Februar 2024 für die gesamte EU in Kraft. Sie enthält Übergangs- und gesonderte Geltungsfristen sowie Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber. Daneben sind Verfahrensregelungen zu etablieren sowie die national zuständigen Behörden für die unterschiedlichen Themenbereiche zu bestimmen. Mit dem beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 soll nunmehr das nationale Recht an die neuen europäischen Vorgaben angepasst werden.
Nächste Schritte
Im nächsten Schritt wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen. Im Anschluss muss das neue Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat wird anschließend erneut beteiligt. Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz soll am 18. August 2025 in Kraft treten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alles noch vor den Neuwahlen am 23. Februar 2025 beschlossen wird.