Antrag auf vorzeitige Zulassung

Auszubildende können nach Anhörung des ausbildenden Betriebes und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen, wenn ihre Leistungen (Notendurchschnitt besser als 2,50 in den prüfungsrelevanten Fächern) dies rechtfertigen.
Der Antrag muss termingerecht zusammen mit dem letzten Zeugnis der Berufsschule bei der IHK Karlsruhe eingereicht werden.
Vor und während der Ausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Dabei wird unterschieden, ob es sich um eine Anrechnung beruflicher Vorbildung handelt, die Ausbildungszeit auf Antrag hin verkürzt oder vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Eine Kombination solcher Maßnahmen ist möglich, um die Ausbildungsdauer zu verkürzen. Wichtig ist für eine erfolgreiche Verkürzung, dass die entsprechenden Anträge frühzeitig gestellt werden.