Änderungsvertrag

Ein Änderungsvertrag beinhaltet die nachträgliche Änderung, Anpassung oder Ergänzung eines bestehenden Vertrags.
In der Regel ist es möglich, auch im Ausbildungsvertrag innerhalb des rechtlichen Rahmens eine einvernehmliche Vertragsänderung zu vereinbaren. In diesen Fällen liegt dann ein Änderungsvertrag vor.
Änderungen und Ergänzungen des wesentlichen Inhalts des Berufsausbildungsvertrags sind zulässig, soweit sie sich im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) halten. Änderungen sind unverzüglich – spätestens aber vor ihrem Wirksamwerden – vom Ausbildenden schriftlich niederzulegen. Dies betrifft in der Regel Änderungen, die unmittelbar durch Parteiwillen herbeigeführt werden. Die Niederlegungspflicht besteht daher nicht beispielsweise bei Tarifbindung, wenn die Vergütung oder der Urlaubsanspruch aufgrund tarifvertraglicher Änderungen angepasst werden.