Gründung in der Gastronomie

Sie möchten in der Gastronomie gründen? Auf dieser Seite finden Sie die wesentlichen Informationen zu Erlaubnispflichten, Hygieneanforderungen, Schulungspflichten und weiteren gesetzlichen Vorgaben.

1. Was ist ein Gaststättengewerbe?

Sie betreiben ein Gaststättengewerbe, wenn Sie:
  • Getränke zum Trinken vor Ort anbieten (Schankwirtschaft)
  • zubereitete Speisen zum Essen vor Ort anbieten (Speisewirtschaft)
  • Gäste übernachten lassen (Beherbergungsbetrieb)
  • als selbstständiger Anbieter bei Veranstaltungen von einem festen Platz aus Speisen oder Getränke verkaufen (z.B. Food Truck, Eiswagen)
  • Ihren Betrieb für alle oder bestimmte Gruppen öffnen

2. Was hat sich seit 1. Januar 2026 geändert?

  • Die Gaststättenerlaubnis (Konzession) entfällt.
  • Stattdessen müssen Sie Ihren Betrieb anzeigen – und zwar zusammen mit der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
  • Auch für vorübergehende Gaststätten (z. B. bei Festen oder Events) reicht künftig eine Anzeige.
Die Unterrichtung wird weiterhin von den IHKs im Land mit Referenten aus der Praxis durchgeführt. Die IHK Karlsruhe bietet diese Unterrichtung regelmäßig an. Hier finden Sie die Termine und Anmeldemöglichkeit zur Gaststättenunterrichtung.
Factsheets mit den wichtigsten Vorgaben des neuen Landesgaststättengesetzes für Gewerbetreibende und Vollzugsbehörden finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Die Anwendungshinweise des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zum Landesgaststättengesetz (LGastG) finden Sie hier.

3. Anzeigevariante

Die Anzeige erfolgt durch die Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) mit folgenden Besonderheiten:
  • Vorlage eines Unterrichtungsnachweises der IHK
  • oder Kopie eines einschlägigen Abschlusszeugnisses,
  • Angabe der Betriebsart und einer möglichen Außenbewirtschaftung.
  • Die Anzeige hat in der Regel sechs Wochen vor Betriebsbeginn zu erfolgen.
Die zuständige Gemeinde kann von der Einhaltung der Sechs-Wochen-Frist absehen, in folgenden Fällen:
  • Rechtsformänderungen,
  • Betriebsübernahmen (z. B. Übernahmen von Filialbetrieben etc.)
  • Weiterführung eines Gastgewerbes im Todesfall des Gastgewerbetreibenden durch den Ehegatten, Lebenspartner etc.
Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Stadtfest, Vereinsfest…) hat bei der zuständigen Gemeinde zu erfolgen. Anzugeben sind:
  • Name und Anschrift
  • Ort und Zeit des besonderen Anlasses
  • Für Vereine gilt die Anzeigepflicht nur dann, wenn sie alkoholische Getränke anbieten.
  • Die Anzeige hat grundsätzlich zwei Wochen vor dem vorübergehenden Gaststättenbetrieb zu erfolgen.
  • Setzt keinen Unterrichtungsnachweis voraus.
Die Anzeige erfolgt bei der zuständigen Gaststättenbehörde und mit folgenden Angaben:
  • Name und Anschrift
  • Ort und Zeitraum des Ausschanks
  • Mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebs.
  • Setzt keinen Unterrichtungsnachweis voraus

4. Unterrichtungsnachweis

  • Wenn Sie keine Ausbildung im Gastgewerbe oder Lebensmittelbereich haben, brauchen Sie einen Unterrichtungsnachweis.
  • Neu: Unabhängig vom Alkoholausschank, d.h. gilt auch für alle Imbisse und Schnellrestaurants etc.
  • Die Inhalte der Unterrichtung wurden modernisiert.
  • Die Schulung gibt es bei Ihrer IHK – bitte vor der Eröffnung absolvieren.

5. Was bleibt weiter wichtig?

  • Baurecht, Lärmschutz und Hygiene: Diese Regeln gelten weiterhin.
    Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb alle Anforderungen erfüllt.
  • Vorgaben zum Nichtrauscherschutz, Jugendschutz oder zu Sperrzeiten sind weiterhin zu befolgen.
  • Denken Sie auch an:
    • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
    • GEMA, falls Sie Musik abspielen
    • Steuerliche Pflichten

6. Wichtige Hygienebestimmungen

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Um das Risiko des Übertragungsweges zu minimieren, ist die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutz durch das zuständige Gesundheitsamt verpflichtend.
Dies gilt auch für Personen, die
  • sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder
  • sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten.
Vereinfachte Belehrung
Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen wurde die Belehrung vereinfacht.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zum jeweiligen Gesundheitsamt auf.
  • Als Inhaberin oder Inhaber müssen Sie sicherstellen, dass alle, die mit Lebensmitteln umgehen, passend zu ihrer Tätigkeit über Hygiene informiert oder geschult sind.
  • Was genau in der Schulung enthalten sein muss, wer sie durchführt und wie sie abläuft, können Sie selbst festlegen. Wichtig ist, dass die Schulung die allgemeinen Hygieneanforderungen und die besonderen Bedingungen am Arbeitsplatz abdeckt.
  • Die Vorschriften verlangen außerdem, dass Sie Ihre Maßnahmen dokumentieren. Wie Sie das machen, bleibt Ihnen überlassen.

7. Tipps zur Gründung

Gemeinsame Landingpage der IHKs in Baden‑Württemberg und des DEHOGA

Auf der Seite finden Sie alles, was Sie für einen erfolgreichen Start benötigen:
https://www.gaststaettenunterrichtung-bw.de/
Nutzen Sie bei Ihrem Schritt in die Selbständigkeit auch den Informations- und Beratungsservice Ihrer IHK in Form eines persönlichen Beratungsgesprächs und/oder verschiedener Broschüren und Informationen zu praxisrelevanten Themen. Für alle Fragen rund um die allgemeine Gründung bietet die IHK Heilbronn-Franken folgende Serviceleistungen für Existenzgründer und Start-ups an: Serviceleistungen
Überlegen Sie sich, ob Sie Mitglied im DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e. V. werden möchten. Der Hotel- und Gaststättenverband vertritt die Interessen der Gastronomen aller Betriebssparten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene gegenüber Politik und Öffentlichkeit, informiert über aktuelle Themen und gesetzliche Änderungen, berät und vertritt in Fragen zum Gewerbe- oder Wettbewerbsrecht, Vertrags- und Arbeitsrecht, führt Weiterbildungsveranstaltungen durch, berät und betreut in allen berufsspezifischen Versicherungsfragen und vieles mehr.
Über öffentliche Fördermöglichkeiten in Form von Krediten und Beratungszuschüssen erteilen Ihnen ebenfalls Ihre IHK sowie die örtlichen Kreditinstitute Auskunft. Einen guten Überblick zum Thema Förderprogramme erhalten Sie auch auf der Website von start up BW.