Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wird zur Universalschlichtungsstelle

Zum 1. Januar 2020 richtet der Bund eine bundesweit zuständige Universalschlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern ein.
Unternehmer, die eine an Verbraucher gerichtete Webseite unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern verwenden, müssen über die Möglichkeiten einer alternativen Streitbeilegung für Verbraucher und die Bereitschaft oder Verpflichtung, sich daran zu beteiligen, informieren. Eine Verpflichtung zur Teilnahme kommt in Betracht, sofern jeweils zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres mehr als 10 Arbeitnehmer (nach Kopfzahl, nicht Arbeitszeit) beschäftigt wurden. Für diejenigen Unternehmer, die sich zur Teilnahme an einer Streitschlichtung bereit erklärt haben oder die hierzu gesetzlich verpflichtet sind und bislang über die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle als zuständige Stelle informiert haben, ergibt sich folgende Änderung: Das Zentrum für Schlichtung e.V. mit Sitz in Kehl wird nun zum 1. Januar 2020 für die Dauer von 4 Jahren mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle des Bundes beliehen. Ändern Sie Ihre Informationen über die Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an einer Streitschlichtung pünktlich zum 1.1.2020 entsprechend ab. Ersetzen Sie die Angabe der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle mit der Angabe zur Universalschlichtungsstelle und vermeiden Sie so mögliche Abmahnungen anderer Marktteilnehmer.