Recht auf Reparatur

Die Bundesregierung hat sich im Kabinett auf einen Gesetzentwurf zum sogenannten „Recht auf Reparatur“ verständigt. Ziel dieser Initiative ist es, die Nutzungsdauer von Produkten – insbesondere von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten wie Smartphones – deutlich zu verlängern. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig Verbraucher vor unnötigen Kosten durch Neuanschaffungen zu bewahren. Deutschland ist verpflichtet, diese Vorgaben bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht zu überführen. Nach dem parlamentarischen Verfahren soll das Gesetz unmittelbar nach Verkündung in Kraft treten.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Verpflichtung der Hersteller, bestimmte Produkte über ihre übliche Lebensdauer hinweg reparierbar zu halten. Reparaturen sollen zu angemessenen Preisen angeboten werden – unabhängig davon, ob die gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist. Im Verhältnis zwischen Unternehmen bleibt es allerdings möglich, vertraglich abweichende Regelungen zu treffen und etwa die Reparaturpflicht auszuschließen.
Darüber hinaus werden Anforderungen an die Produktgestaltung gestellt: Geräte müssen künftig so konzipiert werden, dass eine Reparatur tatsächlich durchführbar ist. Konstruktionsweisen oder technische Maßnahmen, die Reparaturen erschweren oder verhindern wie bspw. fest verbaute Akkus können dazu führen, dass ein Sachmangel angenommen werden könnte, was Käufern ein Gewährleistungsrecht eröffnen würde.
Auch die Gewährleistung wird angepasst: Entscheidet sich ein Verbraucher im Gewährleistungszeitraum für eine Reparatur anstelle eines Austauschs, verlängert sich die ursprüngliche Frist von zwei auf drei Jahre. Dadurch soll die Reparatur gegenüber dem Neukauf attraktiver gemacht werden, auch müssen Hersteller künftig Ersatzteile über einen längeren Zeitraum verfügbar halten. Für viele Produktgruppen bedeutet das eine Versorgung über mehrere Jahre hinweg – bei Smartphones etwa mindestens sieben Jahre nach Ende der Produktion, bei größeren Haushaltsgeräten sogar bis zu zehn Jahre. Interessant ist zudem, dass der Anspruch auf Reparatur auch für bereits gekaufte Produkte gelten soll. Neue Anforderungen an die Bauweise von Geräten sowie die verlängerten Gewährleistungsregeln greifen hingegen nur für Waren, die nach Inkrafttreten der Neuregelung erworben werden.
In unserem Artikel finden Sie weitere Informationen zum Recht auf Reparatur und den sich für Unternehmer ergebenden Pflichten.