BGH: Preiserhöhungsklauseln in AGB wegen mangelnder Transparenz unwirksam
Mit Urteil vom 1. Oktober 2026 (III ZR 205/25) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die AGB-Klauseln eines Anbieters von Online-Abonnementdiensten zur Erhöhung von Mitgliedsbeiträgen unwirksam sind. Grund ist ein Verstoß gegen das Transparenzgebot.
Die AGB sahen vor, dass der Anbieter die Mitgliedsgebühr aufgrund von Kostensteigerungen anpassen kann. Gleichzeitig wurde den Kunden mitgeteilt, sie könnten Änderungen widersprechen. Allerdings blieb unklar, welche Rechte die Verbraucher tatsächlich haben: Ob sie eine Preiserhöhung nur durch Kündigung der Mitgliedschaft ablehnen können oder ob ein einfacher Widerspruch ausreicht, um den Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortzuführen.
Nach Auffassung des BGH sind die Regelungen widersprüchlich und für Verbraucher nicht ausreichend verständlich. Diese fehlende Klarheit benachteilige die Kunden unangemessen und führe zur Unwirksamkeit der Klauseln. Der Anbieter darf sich daher nicht auf die beanstandeten Preiserhöhungsregelungen berufen.
Praxishinweis: Unternehmen müssen Preisanpassungsklauseln in ihren AGB klar und eindeutig formulieren. Verbraucher müssen ohne Weiteres erkennen können, welche Rechte ihnen im Falle einer Preisänderung zustehen und welche Folgen ein Widerspruch hat.