Neue EU-Regeln für Verbandsklagen in Kraft getreten

Seit dem 25.06.2023 gelten neue Regeln für kollektive Rechtsbehelfe. Künftig haben Verbraucherinnen und Verbraucher, die Opfer rechtswidriger Geschäftspraktiken geworden sind, die Möglichkeit, ihre Rechte besser durchzusetzen.
Eine qualifizierte Einrichtung, wie eine Verbraucherorganisation kann im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur einklagen. Diese Möglichkeit gibt es fortan in allen EU-Ländern.
Verbandsklagen können nur von Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge Zulassungskriterien erfüllen, die von einer Behörde überwacht werden, angestrengt werden. Dadurch soll das Risiko missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen minimiert werden.
Durch eine neue Online-Plattform soll die europaweite Zusammenarbeit verbessert werden. Die Online-Plattform soll den EU-weiten Austausch von Informationen über Verbandsklagen ermöglichen. Über diese Plattform könnten Vertreter der Mitgliedstaaten, Richter und benannte qualifizierte Einrichtungen zusammenarbeiten, um die EU-Verbraucherrechte besser durchzusetzen.