Selbstständig als Immobilienmakler
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will, von dem verlangt der Gesetzgeber eine staatliche Erlaubnis. Die IHK Karlsruhe übernimmt, soweit die Erlaubnis eine Schulung voraussetzt (Bewachungs-, Gastgewerbe), diese.