Kennzeichnungspflichten für künstlich erzeugte Inhalte ab August 2026
Die KI-Verordnung (bzw. AI-Act) ist bereits im Jahr 2024 in Kraft getreten. Art. 50 der Verordnung regelt Transparenzpflichten, die sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen treffen. Diese Pflichten gelten ab August 2026:
- KI-Interaktionen mit Menschen müssen als solche zu erkennen sein
- KI-generierte Audios, Texte, Bilder, Fotos und Videos müssen entsprechend als solche gekennzeichnet sein
- Deepfakes müssen als manipulierte Inhalte erkennbar sein
Wie genau die Kennzeichnungen auszugestalten sind, regelt Art. 50 KI-VO nicht. Darüber hinaus können die Kennzeichnungspflichten unter bestimmten Umständen entfallen: Gehört der Inhalt zu einem erkennbar künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werk bzw. Programm, beschränken sich die in Absatz (4) vorgesehenen Transparenzpflichten darauf, das Vorliegen solcher erzeugten oder manipulierten Inhalte in angemessener Weise kenntlich zu machen, ohne dabei die Darstellung oder die Wahrnehmung des Werks zu beeinträchtigen. Die Verpflichtung zur Kennzeichnung entfällt auch dann, wenn der Einsatz gesetzlich zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten erlaubt ist oder wenn die durch KI erzeugten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die Verantwortung für deren Veröffentlichung übernimmt.