Neues Gesetz zur elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen

Bisher war nur im Fall der Beurkundung im Rahmen eines notariellen Online-Verfahrens eine elektronische Beurkundung möglich. In Zukunft wird das auch möglich sein, wenn alle Personen beim Notar anwesend sind.
Das bedeutet:
Bei einer Beurkundung im Notar-Büro kann der Notar eine elektronische Niederschrift erstellen – also ein digitales Dokument. Das gilt für:
  • Beurkundung von Willenserklärungen
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Beurkundung andere Erklärungen sowie sonstiger Tatsachen und Vorgänge
Wie wird unterschrieben?
Statt auf Papier zu unterschreiben, können die Beteiligten:
  • eine qualifizierte elektronische Signatur benutzen oder
  • auf einem Gerät wie einem Unterschriftenpad oder Touchscreen unterschreiben. Die Unterschrift wird dann im digitalen Dokument sichtbar gespeichert.
Es gibt außerdem neue Regeln, wie elektronische Unterschriften beglaubigt werden können.
Der entsprechende Gesetzentwurf wurde vom Bundestag am 14. November und vom Bundesrat am 21. November 2025 mit den Empfehlungen des Rechtsausschusses angenommen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.
Stand: Dezember 2025