Neue Geldwäschemeldeverordnung

Neue Geldwäschemeldeverordnung veröffentlicht – Inkrafttreten zum 01.03.2026
Im Bundesgesetzblatt vom 01.09.2025 wurde die Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (GwGMeldV) bekannt gemacht. Die Verordnung tritt am 01.03.2026 in Kraft.
Hintergrund
Die GwGMeldV konkretisiert die Anforderungen an Verdachtsmeldungen nach §§ 43, 44 Geldwäschegesetz (GwG). Künftig ist festgelegt, dass Meldungen ausschließlich elektronisch zu übermitteln sind. Neben der Definition des technischen Übermittlungsformats beschreibt die Verordnung im Detail, welche Pflichtangaben Verdachtsmeldungen enthalten müssen. Damit wird das Verfahren, das bereits seit mehreren Jahren über die Plattform goAML etabliert ist, nun auch gesetzlich verankert.
Den vollständigen Wortlaut der GwGMeldV können Sie im Bundesgesetzblatt nachlesen.
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