Gemeinsame Orientierungshilfe der BaFin und der FIU zur Abgabe von Verdachtsmeldungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Financial Intelligence Unit (FIU) haben am Ende November eine aktualisierte gemeinsame Orientierungshilfe zur Abgabe von Verdachtsmeldungen veröffentlicht, die insbesondere die Begriffe „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ einer Verdachtsmeldung konkretisiert.
 Die Orientierungshilfe soll den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) bei der Erstattung der Verdachtsmeldungen helfen. Ein meldepflichtiger Sachverhalt liegt vor, wenn Tatsachen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemäß § 43 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes hindeuten. Vor allem geht es darum, die Begriffe „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ einer Verdachtsmeldung besser einzuordnen.
 Die Orientierungshilfe ergänzt die bisherigen Veröffentlichungen von FIU und BaFin. Sie basiert auf den Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AuA) zum GwG der BaFin und den Allgemeinen Anforderungen an die Darstellung des Sachverhalts (Finanzsektor) der FIU. Da sie von der BaFin kommt, ist sie in erster Linie an Finanzinstitute gerichtet, aber auch für den Nichtfinanzbereich können solche Hinweise unterstützende wirken.
 Besteht Unsicherheit, ob die in der Orientierungshilfe dargestellten Voraussetzungen für die Meldung nach § 43 Absatz 1 Satz 1 GwG erfüllt sind, muss das Finanzinstitut im Zweifel eine Verdachtsmeldung abgeben. So regeln es die AuA im Allgemeinen Teil unter 10.3.
Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist laut BaFin und FIU entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptpflichten des GwG. Verstöße gegen diese Pflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.
 Die Orientierungshilfe finden Sie u. a. auf der Homepage der BaFin unter folgendem Link:
Stand: Dezember 2025