Bundestag verabschiedet neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Fachkräftemangel ist branchenübergreifend und allgegenwärtig. Der Bundestag hat am 23. Juni 2023 das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen.  Ausländische Fachkräfte sollen somit künftig leichter nach Deutschland kommen können. Was beinhaltet das neue Gesetz genau? 
Das Gesetz sieht einige Erleichterungen vor. So dürfen berufserfahrene Fachkräfte zukünftig auch ohne in Deutschland anerkannten Abschluss tätig werden. Zudem dürfen Drittstaatsangehörige, die bestimmte Kriterien erfüllen, mit einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems zur Suche eines Arbeitsplatzes einreisen. 

Drei neue Wege der Fachkräfteeinwanderung

Das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen. 
  • Qualifikation: Wer einen deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können. Beispiel: eine als Kauffrau für Büromanagement anerkannte Fachkraft soll künftig auch im Bereich Logistik als Fachkraft beschäftigt werden können. Auch Menschen, die zwar keinen Hochschulabschluss besitzen, aber eine dreijähriger Berufsausbildung sollen bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsangebotes eine Blaue Karte erhalten können. Wer im Bereich IT besondere Kenntnisse hat, soll ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen eine Blaue Karte erhalten können. Ein Hochschulabschluss ist nicht erforderlich; es reichen dann auch Nachweise für bestimmte non-formale Qualifikationen.  
  • Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer hat, soll als Arbeitskraft einwandern können. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein. Ausgenommen hiervon sind reglementierte Berufe. Zudem ist eine Gehaltsschwelle einzuhalten oder es muss eine Tarifbindung vorliegen. 
  • Potenziale: Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner. Damit sollen Menschen aus Drittstaaten, die noch keinen deutschen Arbeitsvertrag haben, aber einen ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss, die Möglichkeit zur Arbeitssuche vor Ort in Deutschland bekommen. Mit der Chancenkarte bekommen sie einen Aufenthaltstitel für bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche. Während dieser Arbeitsplatzsuche ist bereits eine Beschäftigung im Umfang von bis zu zwanzig Wochenstunden erlaubt, auch die Probebeschäftigung bei einem zukünftigen Arbeitgeber für bis zu zwei Wochen. Zudem werden die Voraussetzungen für eine Einreise zur Ausbildungssuche abgesenkt. 

Wie geht es weiter?

Das Gesetz wurde am 23. Juni 2023 vom Bundestag beschlossen. Eine flankierende Verordnung zum Gesetz wird im Bundesrat voraussichtlich am 7. Juli 2023 behandelt. Mehrere Regelungen des Gesetzes treten bereits ab November 2023 in Kraft, andere sechs bzw. neun Monate nach der Verkündung. So soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung haben.