Emissionshandel: Bundestag beschließt Änderungen beim Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit Korrekturen am Entwurf
Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen. Die Änderung war nötig, weil der Beginn des ETS2 auf 2028 verschoben wurde und im nationalen Emissionshandel ein Preissprung im Jahr 2027 vermieden werden sollte.
Nach letzten Änderungen am Gesetzentwurf (siehe Änderungsvorschlag) fällt das Versteigerungsvolumen etwas größer (plus 20 Prozent) und die Preise für die Nachkauf- und Überschussmengen etwas kleiner aus (drei statt fünf Euro Anstieg). Sicherheitsleistungen, die Unternehmen gegenüber der Energiebörse EEX und dem Clearinghaus EEC hinterlegen müssen, sollen reduzieren werden.
Bei den Versteigerungen in diesem Jahr hatten sich vielfältige Probleme gezeigt (stark überzeichnete Auktionen, geringe Zuteilungen, hohe Sicherheitsleistungen). Diese Probleme sollen 2027 etwas abgeschwächt werden.
Der bisherige Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Zertifikat beziehungsweise pro Tonne CO2 wird 2027 fortgeführt. Für Nachkaufmengen gilt im kommenden Jahr ein Preis von 73 Euro - in diesem Jahr 70 Euro - und für Überschussmengen ein Preis von 71 Euro - in diesem Jahr 68 Euro.