Klima: EU beschließt Flexibilisierung der CO₂-Vorgaben für Hersteller von schweren Nutzfahrzeugen

Der Rat der EU hat am 30. März eine Anpassung der CO₂-Emissionsvorgaben für schwere Nutzfahrzeuge beschlossen. Die neuen Regelungen gewähren Herstellern befristete Flexibilität zur Berechnung von Emissionsgutschriften, um ihre Reduktionsziele bis 2030 zu erreichen, ohne die langfristigen Reduktionsziele zu verändern.
Nach geltendem EU-Recht müssen Hersteller die CO₂-Emissionen neuer schwere Nutzfahrzeuge bis 2025 um 15 Prozent, bis 2030 um 45 Prozent, bis 2035 um 65 Prozent und bis 2040 um 90 Prozent gegenüber dem Niveau von 2019 senken.
Ziel der Anpassung ist es, den Herstellern zusätzliche Spielräume bei der Anrechnung von Emissionsgutschriften zu eröffnen. Wenn eine Fahrzeugflotte besser abschneidet als die vorgegebene Reduktionskurve, können die daraus entstehenden Emissionsgutschriften für spätere Jahre genutzt werden. So können Hersteller bis 2030 gezielt Reserven aufbauen, um spätere, strengere CO₂-Vorgaben leichter einzuhalten. Gleichzeitig setzt sie Anreize für einen frühzeitigen Einsatz emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge.
Der aktualisierte Mechanismus zur Berechnung der Emissionsgutschriften gilt speziell für schwere Lastkraftwagen (über 16 t) und bestimmte Buskategorien (über 7,5 t). Er gilt nicht für Stadtbusse, da der Einsatz emissionsfreier Busse bereits weit fortgeschritten und weniger von der Autobahninfrastruktur für Langstrecken abhängig ist.
Die Änderung ist Teil des von der Kommission am 16. Dezember 2025 vorgestellten Automobilpakets. Der Rat und das Europäische Parlament haben den Vorschlag zügig angenommen, um Planungssicherheit für den Verkehrssektor zu schaffen. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die neuen Vorschriften werden dann in allen EU-Ländern unmittelbar anwendbar sein. Die wesentlichen Vorschriften zu den CO₂-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge sollen 2027 überarbeitet werden.