Warenverkehr mit Kanada

Grundlagen des Exports aus der EU

Alle notwendigen Schritte zum Export von Waren finden Sie hier.

Einfuhr nach Kanada unter dem EU-Kanada-Abkommen CETA

Das EU-Kanada-Abkommen CETA wird seit dem 21. September 2017 vorläufig angewendet und hat rund 99 Prozent aller Zolllinien abgeschafft.
Präferenznutzung in drei Schritten:
  1. Ursprung prüfen: Prüfen Sie die im Ursprungsprotokoll vereinbarten Ursprungsregeln unter WuP online - Startseite
  2. REX-Registrierung – EU-Exporteure benötigen für Sendungen über 6.000 Euro eine Registrierung als Registrierter Ausführer
  3. Ursprungserklärung mit vorgegebenem Wortlaut auf Rechnung oder anderem Handelspapier
Mit EU-Ursprung liegt der Zollsatz in aller Regel bei 0 Prozent. Sind die Ursprungskriterien nicht erfüllt und somit kein EU-Ursprung gegeben, gilt der MFN-Satz (Maschinen meist 0 bis 6 Prozent, Textilien/Schuhe bis 18 Prozent).
Achtung bei Waren mit US-Vorleistungen: bei US-Ursprung greift seit 8. September 2026 ggf. der kanadische Gegenzoll. Nähere Infos finden sich auf den Seiten der kanadischen Zollbehörde: Import commercial goods into Canada

Zollabwicklung und CARM

  • Die Canada Border Services Agency (CBSA) wickelt alle gewerblichen Einfuhren über das Portal CARM ab; Voraussetzung ist eine Business Number mit Import-Export-Konto (RM). Die Zollanmeldung erfolgt als Commercial Accounting Declaration (CAD), die die alten Formulare B3/B2 ersetzt hat.
  • Non-Resident Importer (NRI): Deutsche Unternehmen können selbst als Importeur auftreten (DDP-Lieferung) und müssen sich dann ebenfalls in CARM registrieren und eine eigene Finanzsicherheit stellen; Das NRI-Modell ist für E-Commerce und Ersatzteilgeschäft attraktiv, da der kanadische Kunde eine „inländische“ Rechnung erhält.
  • Importunterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren, bei Aufbewahrung außerhalb Kanadas mit Genehmigung (Formular BSF900).
  • Verbindliche Zolltarif- und Ursprungsauskünfte (Advance Rulings) sind über CARM beantragbar.
  • Zollwert: grundsätzlich Transaktionswert; Besonderheit: Bei Verkäufen über Zwischenhändler ist der Preis des Verkaufs an den „purchaser in Canada“ maßgeblich
  • GST 5 Prozent auf den Zollwert plus Zoll bei Einfuhr, in HST-Provinzen bei gewerblichen Einfuhren ebenfalls nur der Bundesanteil; Vorsteuerabzug für registrierte Importeure. GTAI


Produktvorschriften und Kennzeichnung

  • Zweisprachigkeit: Pflichtangaben auf Verpackungen (Consumer Packaging and Labelling Act) auf Englisch und Französisch; in Québec zusätzlich strengere Vorgaben für Marken, Beschilderung und Bedienungsanleitungen.
  • Elektrische Betriebsmittel: Zulassung durch akkreditierte Stelle (CSA, UL/ULC, Intertek u. a.) ist in allen Provinzen Pflicht; CE-Kennzeichnung wird nicht anerkannt. CETA erleichtert die Konformitätsbewertung, da bestimmte EU-Stellen für kanadische Normen akkreditiert werden können.
  • Maschinen: provinzielle Arbeitsschutzbehörden; Druckgeräte nach CSA B51/ASME mit Canadian Registration Number (CRN) je Provinz.
  • Lebensmittel: Safe Food for Canadians Regulations, Lizenz der CFIA für Importeure; Nährwerttabelle nach kanadischem Muster.
  • Medizinprodukte/Pharma: Health Canada (Medical Device Licence, MDSAP-Zertifizierung; Drug Identification Number).
  • Chemikalien: CEPA/Domestic Substances List; WHMIS-Kennzeichnung (GHS-basiert)
  • Fahrzeuge/Teile: Transport Canada, CMVSS.

Logistik und Zahlungsabsicherung

  • Haupthäfen: Montréal und Halifax (Atlantik, kurze Transitzeiten aus Nordeuropa), Vancouver/Prince Rupert (Pazifik). Transitzeit Hamburg/Bremerhaven–Montréal ca. 10–14 Tage. Luftfracht über Toronto, Montréal, Vancouver.
  • Zahlungsmoral ist gut; üblich sind offene Rechnung mit 30–60 Tagen oder Akkreditiv bei Neukunden. Euler Hermes-Deckung ist für Kanada verfügbar, in der Regel ohne Länderrisikoaufschlag.

Import aus Kanada

Für EU-Importeure relevant: Kanadische Exporteure stellen die Ursprungserklärung unter Angabe ihrer Business Number aus – ein REX ist für sie nicht erforderlich.