Karlsruher Pass ermöglicht Teilhabe

Der Karlsruher Pass ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch vereinfachten Zugang zu Freizeit, Sport, Kultur, Weiterbildung und Mobilität. Er beinhaltet diverse Ermäßigungen, etwa für Zoo und Stadtgarten, viele Frei- und Hallenbäder, für kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen, Rabatte auf Volkshochschul-Kurse sowie in Büchereien. Und er macht mobil mit Bus und Bahn – mit deutlichen Preisnachlässen des KVV für Monatskarten oder 9-Uhr-Karten.

Wer erhält einen Karlsruher Pass oder Karlsruher Kinderpass?

Bezugsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Karlsruhe, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (Leistungen nach SGB II, SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag oder Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bekommen.
Personen oder Familien mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistungen erhalten, können ebenfalls einen Karlsruher Pass / Karlsruher Kinderpass beantragen. Dafür ist eine Berechnung des Anspruchs notwendig.
Den Karlsruher Kinderpass gibt es auch für Kinder mit Schwerbehindertenausweis, Pflegekinder und Kinder aus Familien mit fünf und mehr minderjährigen Kindern.
Informationen zum Karlsruher Pass
Webseite Karlsruher Pass
telefonisch unter 0721 133 5671 oder per E-Mail unter jfbw@stja.de.