DIHK-Merkblatt: Wie Unternehmen vom Erdgas-Regelenergiemarkt profitieren

Mit Flexibilität beim Erdgasverbrauch können Unternehmen ihre Versorgungssicherheit verbessern und Zusatzerlöse erzielen.
Die Marktgebietsverantwortlichen GASPOOL und NetConnect Germany starten auf ihren Regelenergieplattformen mit der Ausschreibung für das Regelenergieprodukt Long Term Options für den Winter 2018/19. 
Viele Unternehmen bieten ihre Flexibilität im Energieverbrauch bereits im Regelenergiemarkt für Strom an. Sie schaffen damit Zusatzerlöse ohne dabei die Herstellung ihrer eigenen Produkte einschränken zu müssen. Was im Strommarkt bereits ein eingeübtes Produkt für Energielieferanten und Industrieunternehmen ist, bietet auch der Markt für Erdgas.
Der Grund für einen Regelenergiemarkt Erdgas ist der gleiche wie im Strommarkt. Während im Stromnetz die Frequenz 50 Hertz der Goldstandard ist, gilt es im Gasnetz den Druck zu halten. Entnahme und Einspeisung in die Gaspipelines müssen sich die Waage halten, damit die Versorgung stabil ist. Gibt es ein Ungleichgewicht, kommen die Marktgebietsverantwortlichen GASPOOL und NetConnect Germany ins Spiel. Als Unternehmen der Netzbetreiber kaufen sie die positive und negative Regelenergie an der Gasbörse und über ihre eigene Handelsplattformen ein.
Unternehmen können auf allen drei Stufen des Regelenergiemarktes aktiv werden. Die in den Stufen versammelten Angebote werden entsprechend ihrer Preise in Merit-Order-Listen (MOL) sortiert und aufsteigend nach den Angebotspreisen abgerufen. Sind die über die Gasbörsen erhaltenen Angebote der MOL 1 und 2 ausgeschöpft, kommt die MOL 4 zum Einsatz. Hier finden sich die von den Marktgebietsverantwortlichen GASPOOL und NetConnect Germany angebotenen Produkte Long Term Options (LTO) und Short Term Balancing (STB). Diese ermöglichen es, Unternehmen durch Reduktion des Gasverbrauchs oder Fuel Switch Erlöse in Form von Leistungspreisen sowie Arbeitspreisen entsprechend ihrer entgangenen Bruttowertschöpfung zu erzielen. Gleichzeitig sichern sie sich mit diesem Angebot einer freiwilligen Verbrauchsreduktion finanziell gegen unerwartete Gasengpässe ab. Denn bei Gasmangellagen im Fall von § 16 Abs. 2 EnWG können Netzbetreiber Liefereinschränkungen anordnen, um die Systemstabilität zu sichern – ohne eine finanzielle Kompensation der entstandenen Schäden. Haben Unternehmen dagegen ein Regelenergieangebot im Rahmen der Produktes Long Term Options (LTO) und Short Term Balancing (STB) abgegeben, erhalten sie bei dessen Abruf ihren Angebotspreis über den vereinbarten Zeitraum.
Wie genau ein Unternehmen an den Regelenergieprodukten Long Term Options (LTO) und Short Term Balancing (STB) teilhaben kann, erläutert das aktualisierte DIHK-Merkblatt, das hier heruntergeladen werden kann. Kommt das Produkt für den Betrieb in Frage, empfiehlt der DIHK, dass bei den Energielieferanten bzw. Bilanzkreisverantwortlichen anzusprechen.

Quelle: DIHK