Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten (Leitfaden)

Messkonzepte müssen spätestens bis Ende 2020 umgesetzt sein. Der neue Leitfaden der Bundesnetzagentur und ein Merkblatt der IHK Schwaben geben dazu Hilfestelltung.
Im Herbst 2020 hat die Bundesnetzagentur nun den angekündigten Leitfaden „Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“ herausgebracht. Er ist 83 Seiten dick und enthält zahlreiche Beispiele und Vereinfachungen aus Sicht der Bundesnetzagentur. Rechtsverbindlichkeit besitzt der Leitfaden nicht, er gibt den Unternehmen lediglich Hinweise an die Hand, wann, welche Strommengen wie zu messen und abzugrenzen sind.
Viele Unternehmen müssen die Inhalte des Leitfadens nun in ihr Messkonzept mit einarbeiten. Vor dem Hintergrund, dass das Konzept bereits zum 1. Januar 2021 umgesetzt sein muss, hat die IHK Schwaben zusammen mit der Kanzlei Becker Büttner Held ein Merkblatt erstellt, das die wichtigsten Punkte des Leitfadens aufgreift und auf die entsprechenden Stellen im Leitfaden verweist. Das Merkblatt führt die Unternehmen durch die wesentlichen Punkte des Leitfadens und gibt weitere wichtige Hinweise.