Kabinettbeschlüsse zur Gasspeicherumlage, Kohlendioxid-Speichergesetz und weiteren Energiegesetzen

Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 ein umfangreiches Energie-Gesetzes-Paket beschlossen, das zahlreiche Änderungen und neue Vorgaben für Unternehmen mit sich bringt.
Zu den wichtigsten Beschlüssen zählen:
  • Abschaffung der Gasspeicherumlage: Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Umlage, die fortan in den Bundeshaushalt überführt werden soll.
  • Erleichterung der CO₂-Speicherung und -Nutzung: Das neue Kohlendioxid-Speichergesetz bietet für Unternehmen in bestimmten Sektoren die gesetzliche Grundlage, die die Abscheidung, Speicherung und Transport von CO₂ eröglicht.
  • Geothermie-Beschleunigungsgesetz: Planungs- und Genehmigungsverfahren für Projekte wie Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher werden vereinfacht und beschleunigt.
  • Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und Messstellenbetriebsgesetzes: Neu geregelt werden u.a. Vorgaben zur Absicherungspflicht für Energieversorger und das sogenannte „Energy Sharing“.
  • Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III): Die Vorschriften zum Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere Windenergie auf See und Stromnetze – werden weiter harmonisiert, um Investitionsanreize zu stärken.
Die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums sowie die verlinkten Gesetzestexte finden Sie unter BMWE - Bundeskabinett beschließt zahlreiche Gesetze im Energiebereich.