Bundesnetzagentur treibt Reform der Strom-Netzentgelte („AgNes“) voran

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihren aktuellen Zwischenstand zur Reform der Strom-Netzentgeltsystematik (AgNes) vorgestellt. Unternehmen sollten die geplanten Änderungen frühzeitig im Blick behalten, da insbesondere Großverbraucher, Erzeuger und Speicherbetreiber künftig mit einer neuen Kostenstruktur rechnen müssen.
Ziel der Reform laut dem Zwischenstand von Ende Mai 2026 ist eine grundlegende Neuordnung der Verteilung der rund 37 Milliarden Euro Stromnetzkosten. Laut Prognose der BNetzA werden sich diese bis 2035 nahezu verdoppeln.
Zentral ist die künftige Trennung zwischen Entgelten zur Netzfinanzierung und solche mit Lenkungswirkung (dynamische Netzentgelte). Letztere sollen Flexibilität fördern, Redispatchkosten senken und perspektivisch ab 2030 für Speicher und ab 2033 für Erzeuger eingeführt werden.
Für Haushalte bleibt die Systematik im Kern bestehen (Grund- und Arbeitspreis), allerdings mit verpflichtenden Grundpreisen und einer künftig etwas stärkeren Beteiligung von Prosumern an der Finanzierung.

Kapazitäts- statt Leistungspreisen geplant

Für Industrie und Gewerbe mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden soll der bisherige Leistungspreis künftig durch Kapazitätspreise ersetzt werden, wobei das Verhältnis zwischen Kapazitätspreis und Arbeitspreis bisher noch unbekannt ist aber entscheidend sein dürfte, um Flexibilität zu heben. Dabei gilt, je höher der Kapazitätspreis und je geringer der Arbeitspreis desto größer sollte der Flexibilitätsanreiz in Industrie- und Gewerbe sein.

Kapazitätsentgelte für Erzeugungsanlagen und Speicher

Neu ist zudem die Einbeziehung von Speichern und Erzeugern in die Netzfinanzierung über ein moderates Kapazitätsentgelt im Rahmen der europäischen Höchstgrenze. Das Einspeiseentgelt für (neue) Erzeuger sowie Speicher soll zu Beginn voraussichtlich 4 bis 7 Euro/kW/Jahr betragen, wobei Ausnahmen für Bestandsanlagen für 20 Jahre ab ihrer erstmaligen Inbetriebnahme gewährt werden sollen.
Des Weiteren wird die Kostenverteilung zwischen Netzbetreibern und Spannungsebenen neu organisiert, wobei höhere Netzebenen verstärkt entlastet werden sollen.
Der formelle Konsultationsprozess zum Festlegungsverfahren startet im Sommer 2026 und soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Die Umsetzung soll dann bis 2029 erfolgen.
Die Bundesnetzagentur plant Anfang 2027 das Festlegungsverfahren zum Thema Industrienetzentgelte zu beginnen sowie eine Standardisierung von Baukostenzuschüsse (BKZ) und Flexiblen Netzanschlüssen (FCA).
Weitere Informationen u.a. in Form eines BNetzA-Hintergrundpapiers und Präsentationen finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260527_Agnes.html zusammengestellt.