Meilenstein 2 - Vorbereitungsphase

Vorbereitung der Nachfolgesuche und der späteren Verhandlungsphase

Grafik in Form eines Zeitstrahls mit Nummern

Was benötige ich, um die Übergabe erfolgreich durchzuführen?

In der Vorbereitungsphase wird der Unternehmenswert ermittelt, um eine realistische Grundlage für die Nachfolge zu schaffen. Parallel beginnt die Suche nach einer geeigneten Nachfolgerin oder einem geeigneten Nachfolger. Zudem werden alle relevanten Unterlagen, für die spätere Verhandlungsführung zusammengestellt.
Eine genaue Aufwandsabschätzung ist wie unter Aufgabe 1 dargestellt aufgrund der Individualität einer jeden Unternehmensnachfolge nicht möglich. Diese kann zwischen drei Monaten und mehreren Jahren variieren und ist hauptsächlich von der Dauer der Nachfolgesuche abhängig.

Beteiligte Personen

  • Inhaberinnen und Inhaber und gegebenenfalls deren Familien
  • Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Mediatoren und Banker

Schritt 1: Nachfolger-Profil

Das Nachfolger-Profil wird häufig unterschätzt, ist aber entscheidend für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe.
Bereits in den ersten Gesprächen ist es wichtig, ein klares Bild davon zu gewinnen, ob die Person sowohl menschlich als auch fachlich zum Unternehmen passt. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld der Nachfolgersuche Gedanken darüber zu machen, wer als Nachfolgerin oder als Nachfolger überhaupt in Betracht kommen könnte. Was muss die Person mitbringen, um die Nachfolge anzutreten?
Eine geeignete Nachfolgerin oder ein geeigneter Nachfolger sollten nicht nur über fundierte fachliche und kaufmännische Qualifikationen verfügen, sondern auch persönliche und unternehmerische Kompetenzen mitbringen. Bereits in den ersten Gesprächen lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Motivation und Eignung: Warum interessiert sich die Person für den Betrieb? Verfügt sie über relevante fachliche und kaufmännische Qualifikationen, um den Betrieb erfolgreich weiterzuführen? Ist die Person in der Lage, unternehmerische und wirtschaftliche Entscheidungen fundiert treffen zu können?
Passt die Interessentin oder der Interessent zur Belegschaft, den Kunden und Lieferanten? Ein überzeugendes Konzept, das den Marktbedingungen gerecht wird, sowie neue Impulse für das Unternehmen sind weitere Pluspunkte. Da bereits bei den Verhandlungen vertrauliche Gespräche geführt und Unterlagen ausgetauscht werden, sollte bereits nach dem ersten Gespräch die Frage beantwortet können, ob ein Vertrauensverhältnis denkbar ist.
Ein durchdachtes Nachfolgerprofil hilft dabei, frühzeitig die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Übergabe zu stellen – zum Wohl des Unternehmens, der Mitarbeitenden und der bisherigen Inhaber.

Schritt 2: Nachfolgeform festlegen

Im zweiten Schritt der Vorbereitungsphase stellt sich die grundlegende Frage, ob eine interne oder externe Lösung in Betracht kommt.
Eine interne Nachfolge – etwa durch Familienmitglieder, Angehörige oder langjährige Mitarbeitende – bietet den Vorteil der Kontinuität, da Unternehmenskultur und Wissen erhalten bleiben. Sie ist oft emotional befriedigender, setzt jedoch voraus, dass geeignete Nachfolgerinnen oder Nachfolger vorhanden und auch bereit zur Übernahme sind.
Die externe Nachfolge – etwa durch einen externen Käufer oder Investor – eröffnet mehr Auswahlmöglichkeiten und kann neue Impulse bringen, birgt aber auch Risiken wie kulturelle Brüche oder Akzeptanzprobleme im Team. Die Entscheidung hängt stark von den Zielen der Übergebenden, der Unternehmenssituation und den vorhandenen Ressourcen ab.
Die Entscheidung zwischen interner und externer Unternehmensnachfolge ist ein zentraler Schritt im Nachfolgeprozess. Beide Optionen haben spezifische Vor- und Nachteile, die je nach Unternehmenssituation, Branche, Unternehmenskultur und persönlichen Zielen unterschiedlich gewichtet werden sollten.
Nachfolgend eine kleine Übersicht zur Entscheidungsfindung zwischen einer internen oder externen Nachfolge:

Interne Nachfolge

  • Kontinuität in Unternehmenskultur und -führung
  • Geringerer Einarbeitungsaufwand
  • Häufig höhere Akzeptanz bei Mitarbeitenden und Kunden
  • Oft emotional befriedigender für die Übergebenden
  • Geeignete Nachfolgeperson muss vorhanden und bereit sein
  • Finanzierung kann schwierig sein (z. B. bei Familiennachfolge)
  • Mögliche Konflikte innerhalb der Familie oder Belegschaft

Externe Nachfolge

Vorteile:

  • Meist größere Auswahl an potenziellen Nachfolgern
  • Oft höhere Kaufpreise möglich
  • Neue Impulse und Innovationen durch frischen Blick
  • Höherer Aufwand bei Suche und Auswahl
  • Risiko von Kulturbruch oder Mitarbeiterfluktuation
  • Vertraulichkeit und Diskretion müssen gewahrt bleiben
  • Gibt es geeignete interne Kandidaten?
  • Wie wichtig ist die Wahrung der Unternehmenskultur?
  • Ist ein Verkaufspreis entscheidend für die Altersvorsorge?
Neben der internen oder der externen Formen der Unternehmensübergabe gibt es auch Sonderformen wie die Übertragung an eine Stiftung oder die Verpachtung des Unternehmens.
Bei der Stiftungsnachfolge wird das Unternehmen in eine Stiftung eingebracht, wodurch es dauerhaft erhalten und unabhängig von Einzelinteressen geführt werden kann. Eine Übertragung an eine Stiftung eignet sich insbesondere für Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine familiäre Nachfolge haben und langfristige Stabilität anstreben. Ziel dieser Übertragung können die Sicherung von Arbeitsplätzen oder gemeinnützige Zwecke sein.
Die Verpachtung des Unternehmens ermöglicht, das Unternehmen weiterhin zu besitzen, aber die operative Führung an eine andere Person oder Organisation zu übergeben. Sie ist oft eine Übergangslösung, etwa wenn ein Nachfolger noch nicht bereitsteht oder die bisherigen Inhaberinnen und Inhaber sich schrittweise zurückziehen möchte.

Schritt 3: Nachfolgersuche

Sofern Familienmitglieder oder Mitarbeitende nicht zur Übergabe infrage kommen, muss eine externe Lösung gefunden werden.
Die Suche nach einer geeigneten externen Nachfolgerin oder einem geeigneten externen Nachfolger erfordert eine gezielte und breit aufgestellte Strategie. Eine bewährte Möglichkeit bieten Unternehmensnachfolgebörsen wie zum Beispiel die nexxt-change Unternehmensbörse, auf denen sich potenzielle Unternehmerinnen und Unternehmer aktiv umsehen. Auch Banken und Sparkassen verfügen häufig über Netzwerke und Kontakte zu Interessenten, die an einer Unternehmensübernahme interessiert sind.
Fachmagazine und Branchenverbände können ebenfalls hilfreich sein, insbesondere wenn sie branchenspezifische Plattformen oder Veranstaltungen anbieten. Nicht zu unterschätzen ist das persönliche Umfeld des Unternehmens – Kunden, Lieferanten, oder auch Kooperationspartner können gegebenenfalls potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger sein.
Spezialisierte Unternehmensberaterinnen und -berater können mit Erfahrung und einem gezielten Matching-Prozess unterstützen. Darüber hinaus können auch professionelle Recruiterinnen und Recruiter gezielt nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten suchen. Online-Plattformen wie LinkedIn oder Xing bieten zum Teil zusätzliche Reichweite, insbesondere bei jüngeren Zielgruppen. Nicht zuletzt können auch klassische Wege wie Aushänge oder Anzeigen in regionalen Zeitungen zum Erfolg führen – vor allem, wenn die Nachfolge lokal verankert bleiben soll.
Es empfiehlt sich vor dem Prozess der Nachfolgersuche auch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) zu einzubeziehen, um konkret die individuellen Möglichkeiten für die Nachfolgersuche zu besprechen.
Wichtig ist in jedem Fall ein strukturierter Auswahlprozess mit klaren Kriterien und einer realistischen Einschätzung der eigenen Erwartungen. Diese sind entscheidend, um eine tragfähige und nachhaltige Nachfolgelösung zu finden.
Tipp: Weitere Hinweise und eine ausführliche Darstellung des Nachfolgeprozesses finden Sie auch in der Broschüre Unternehmensnachfolge – die optimale Planung.
Tipp: Nutzen Sie mit der nexxt-change Börse vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Vorteile auf einen Blick!
  • Größte Nachfolgebörse Deutschlands – breite Auswahl an Angeboten und Gesuchen
  • Direkter Kontakt – unkomplizierte Verbindung zwischen Übergebenden und Nachfolgenden
  • Seriöse Plattform – getragen von Kammern und Wirtschaftsförderungen
  • Gezielte Suche – Filter nach Branche, Standort und Unternehmensgröße
  • Effizienter Prozess

Schritt 4: Ermittlung des Unternehmenswertes

Die Ermittlung eines realistischen Unternehmenswertes ist ein zentraler Bestandteil im Nachfolgeprozess, da sie die Grundlage für faire Verhandlungen und Basis für die Kaufpreisfindung bildet. Dabei geht es nicht nur um Zahlen, sondern auch um die strategische Bedeutung wie der Marktposition, der Kundenstruktur und den Zukunftsperspektiven des Unternehmens.
In der Praxis kommen verschiedene Bewertungsverfahren zum Einsatz – etwa das Ertragswertverfahren, das Discounted-Cashflow-Verfahren oder das Multiplikatorenverfahren. Welches Verfahren geeignet ist, hängt von der Branche, der Unternehmensgröße und dem Anlass der Bewertung ab. Eine fundierte Bewertung schafft Transparenz, stärkt das Vertrauen zwischen den Parteien und hilft, emotionale Preisvorstellungen zu objektivieren. Daher sollte sie idealerweise von unabhängigen Experten begleitet werden.
Einen Überblick und weitere Informationen über ausgewählte Bewertungsverfahren finden Sie im nachfolgenden Link: Unternehmensbewertung
Tipp: Podcast Nachfolge ist Vertrauenssache der IHK Kassel-Marburg # 14 Unternehmensbewertung bei entgeltlicher Übertragung
Eine Unternehmensbewertung kann grundsätzlich von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und zum Teil auch von Banken erstellen werden.
Für manche Transaktionen kann es ratsam sein, ein Gutachten erstellen zu lassen (z. B. bei Ausgleichsansprüchen innerhalb der Familie). Eine Bewertung nach IDW S1 (Bewertungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer) wird häufig für gutachterliche Zwecke erstellt und in einem Sachverständigengutachten dokumentiert. Dabei kann es hilfreich sein, einem Nachfolgekonzept eine neutrale Bewertung von einem unabhängigen, sachverständigen Gutachter zugrunde zu legen. Der Vorteil dabei liegt in der Rechtsverbindlichkeit gegenüber anderen Parteien. Da diese Form der Begutachtung jedoch mit Kosten verbunden ist, sollten Sie sich zunächst mit Ihrer Steuerberatung abstimmen. Anfallende Beratungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen durch Beratungsförderprogramme des Bundes oder des Landes bezuschusst werden.
Sachverständige finden Sie auch über folgende Suchportale:
Tipp: Regelmäßig das Veranstaltungsangebot der IHK Karlsruhe prüfen!
Um Ihnen den Einstieg in das komplexe Thema zu erleichtern, bietet die IHK Karlsruhe regelmäßig Veranstaltungen hierzu an. So erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über Vor- und Nachteile verschiedenster Ansätze der Wertermittlung.
Programmhinweise und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: Online-Seminarreihe Unternehmensnachfolge erfolgreich meistern!
Hinweis: Die IHK Karlsruhe führt selbst keine Unternehmensbewertungen durch. Die Veranstaltungen dienen ausschließlich der Information und Orientierung und ersetzen keine individuelle Bewertung durch externe Fachleute.
Eine erste Einschätzung Ihres Unternehmenswertes können Sie im Unternehmenswertrechner der Unternehmenswerkstatt Deutschland ermitteln.

Schritt 5: Betrachtung der rechtlichen und steuerlichen Aspekte

Rechtssicherheit und steuerliche Vorteile sind zwei zentrale Säulen einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge – und beide Aspekte sollten frühzeitig angegangen werden. Grundsätzlich sollten die rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen und Möglichkeiten bereits vor dem Beginn des gesamten Nachfolgeprozesses (und somit bereits vor der Aufgabe 1 dieser Checkliste) mit den jeweiligen externen Beratern geprüft und besprochen werden. Insbesondere bei Nachfolgelösungen innerhalb der Familien ist eine langfristige und frühzeitige Planung von elementarer Bedeutung.
Viele steuerliche Vergünstigungen, wie Freibeträge oder Verschonungsregelungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, greifen nur, wenn bestimmte Fristen und Voraussetzungen eingehalten werden. Durch gestaffelte Schenkungen oder den gezielten Einsatz von Holding-Strukturen lassen sich erhebliche Steuerlasten vermeiden und die Unternehmensnachfolge finanziell effizient gestalten.
Des Weiteren sollten mögliche grunderwerbsteuerliche und umsatzsteuerliche Folgen einer Übertragung frühzeitig geprüft werden.
Die rechtliche Absicherung beginnt mit der sorgfältigen Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Testamenten. Die weitere Prüfung hängt insbesondere von den möglichen Übertragungsformen ab. Wird das Unternehmen nicht an die nächste Generation in der Familie übergeben, so kommen bei externen Nachfolgelösungen die Übertragung im Rahmen eines Share Deals und die Übertragung im Rahmen eines Asset Deals in Betracht. Beide Übertragungsarten haben unterschiedliche rechtliche und steuerliche Folgen. Im Folgenden werden die beiden vorgenannten Übertragungsmöglichkeiten in ihren Grundzügen erläutert.

Share Deal (Anteilskauf)

Beim Share Deal wird ein Unternehmen oder ein Teil der Anteile an einem Unternehmen durch den Verkauf von Gesellschaftsanteilen übertragen, wobei die Gesellschaft selbst bestehen bleibt – es ändert sich lediglich die Inhaberin bzw. der Inhaber. Die Gesellschaft selbst bleibt bestehen, ebenso wie alle bestehenden Verträge und Rechte. Die Käufer übernehmen folglich alle Verbindlichkeiten und Altlasten, was ein gewisses Haftungsrisiko für diese birgt. Dieses kann durch eine sorgfältige Due Diligence (Prüfung eines Unternehmens vor einer Übernahme oder Beteiligung), sowie durch vertraglich vereinbarte Garantien und Zusicherungen reduziert werden.
Der Anteilskauf wird in einem notariell zu beurkundenden Kaufvertrag geregelt. Im Zuge dessen erfolgt die Abberufung des bisherigen und die Bestellung des neuen Geschäftsführers sowie die Eintragung im Handelsregister.

Asset Deal (Kauf von einzelnen Wirtschaftsgütern)

Bei einem Asset Deal erwirbt der Erwerber nur bestimmte Vermögenswerte (Assets) eines Unternehmens. Als Assets kommen zum Beispiel Maschinen, Grundstücke, der Warenbestand oder der Kundenstamm in Betracht. Vorteil ist, dass genau bestimmt werden kann, welche Assets übertragen werden sollen und welche nicht. Zu beachten ist, dass eine exakte Auflistung der zu übertragenden Assets im Kaufvertrag erfolgen muss. Durch diese Tatsache entsteht bei einem Asset Deal ein erheblicher bürokratischer Aufwand, z.B. durch Inventur. Des Weiteren müssen sich Veräußerer und Erwerber rechtzeitig um wichtige Vertragspartner bemühen, da die Zustimmung Dritter für Verträge mit diesen erforderlich ist.
Ein weiterer Vorteil des Asset Deals ist, dass bei Benennung der explizit zu übertragenden Vermögensgegenstände die Gefahr der Übernahme nicht identifizierter Verbindlichkeiten geringer ist. Dennoch gibt es einige Risiken, welche auf die Erwerber übergehen können. Dazu gehören insbesondere die Übertragung sämtlicher Arbeitsverhältnisse und der daraus entstehenden Verpflichtungen nach § 613a BGB, sofern nach der Gesamtwürdigung aller Umstände „eine die Identität wahrende wirtschaftliche Einheit“ auf die Erwerberin oder den Erwerber übergeht. Weitere bestehen Risiken insbesondere bei Weiterführung des Firmennamens nach § 25 HGB oder aufgrund der Haftung nach § 75 AO für bestimmte betriebliche Steuerschulden.

Grundsätzlich besteht für den Kaufvertrag bei einem Asset Deal keine notarielle Beurkundungspflicht. Jedoch gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei der Veräußerung des gesamten Geschäftsbetriebs (§ 311b Abs. 3 BGB), wenn Grundstücke (§ 311b Abs. 1 BGB) oder Anteile an Tochtergesellschaften (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG) mitveräußert werden.

Ertragsteuerliche Grundzüge bei der Veräußerung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften

Der Gewinn aus der Veräußerung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften unterliegt der Einkommensteuer und ergibt sich gemäß § 16 Abs. 2 EStG anhand des Veräußerungspreises abzüglich der Veräußerungskosten und dem Wert des Betriebsvermögens. Insofern wird also nicht der Veräußerungspreis versteuert, sondern der Veräußerungsgewinn.
Für einen entstandenen Veräußerungsgewinn kann nach § 16 Absatz 4 EStG ein Freibetrag in Höhe von 45.000 Euro beantragt werden, wenn der Veräußerer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Wichtig ist, dass dieser beim Finanzamt beantragt wird. Der Freibetrag betrifft jedoch nur kleinere Veräußerungsgewinne, da sich der Freibetrag um den Betrag ermäßigt, um den der Veräußerungsgewinn 136.000 € übersteigt.
Weitere Steuererleichterungen können sich aus § 34 Absatz 1 und Absatz 3 EStG ergeben. Wichtig ist, dass der Freibetrag nur einmal im Leben gewährt wird.

Steuerermäßigung durch die Fünftelregelung

Zur Minimierung der durch den Verkauf zusätzlich zum laufenden Gewinn anfallenden Einkünfte, kann es zu einer sogenannten Zusammenballung von Einkünften kommen, was zu einer hohen Steuerbelastung führen kann, da das Einkommen dadurch in dem entsprechenden Jahr stark ansteigt. Um diese steuerliche Belastung abzumildern, sieht das Gesetz im § 34 Absatz 1 EStG die sogenannte Fünftelregelung vor.
Vereinfacht dargestellt wird die Steuer, welche auf die Einkünfte aus der Veräußerung anfällt, so berechnet, als ob nur ein Fünftel des Gewinns im betreffenden Jahr angefallen wäre. Die Steuer auf dieses Fünftel wird dann verfünffacht, um die tatsächliche Steuerlast zu ermitteln. Dadurch wird die Progression (der Anstieg des Steuersatzes bei höherem Einkommen) entschärft.

Ermäßigter Steuersatz

Alternativ zur Anwendung des § 34 Absatz 1 EStG können Unternehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauerhaft berufsunfähig sind, nach § 34 Abs. 3 EStG einmalig die Inanspruchnahme eines ermäßigten Steuersatzes beantragen. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes auf das gesamte zu versteuernde Einkommen, mindestens jedoch 14 Prozent. Dies gilt jedoch nur, sofern der Veräußerungsgewinn nicht mehr als fünf Millionen beträgt.

Ertragsteuerliche Grundzüge bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Ein Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) ist nach § 17 EStG wird grundsätzlich nach dem sogenannten Teileinkünfteverfahren besteuert, wenn die Anteile in einem Betriebsvermögen gehalten werden oder die Anteile im Privatvermögen gehalten werden und der Verkäufer wesentlich (mit mindestens 1%) an der Gesellschaft beteiligt ist. Bei der Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren unterliegen 60% der Einkommensteuer, während 40% nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfrei bleiben. Zu beachten ist, dass die vorgenannten steuerlichen Ausführungen keine Anwendungen finden, sofern die Anteile im Besitz einer anderen Kapitalgesellschaft gehalten werden.
In jedem Fall sollte unabhängig der vorgenannten Ausführungen frühzeitig ein Steuerberater hinzugezogen und eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden.
Tipp: Bei internen Nachfolgelösungen ist die Broschüre vom Ministerium für Finanzen bestens geeignet, um sich einen ersten Überblick zu den steuerlichen Folgen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu verschaffen.
Weiterer Tipp: Podcast Nachfolge ist Vertrauenssache der IHK Kassel-Marburg #12 Unternehmensbewertung bei unentgeltlicher Übertragung

Schritt 6: Unterlagen für Verhandlungen

Im letzten Schritt der Vorbereitungsphase sollten die Unterlagen für die folgende Verhandlungsphase zusammengestellt werden. Hier bietet sich zunächst die Erstellung einer ausführlichen Beschreibung des Unternehmens und dessen ökonomischen Werten an.
Dies kann zum Beispiel mit einem Exposé für den Unternehmensverkauf erfolgen. Dieses bietet potenziellen Käufern in einem kompakten und professionellen Dokument einen ersten Überblick über das zum Verkauf stehende Unternehmen. Es dient dazu, Interesse zu wecken und Vertrauen aufzubauen, ohne direkt vertrauliche Informationen preiszugeben.

Bestandteile eines Exposés können sein:

Beispielhafte Exposé-Struktur – Übersicht in 8 Bausteinen
  • Unternehmensprofil
    Branche, Standort, Gründung, Rechtsform, Mitarbeiterzahl
    Eventuell mit einem Bild des Firmengebäudes
  • Produkte & Dienstleistungen
    Was wird angeboten? Was macht das Unternehmen besonders?
  • Markt & Wettbewerb
    Zielgruppen, Marktposition, Wettbewerbsvorteile
  • Finanzkennzahlen (Auszug)
    Umsatz, Gewinn, Entwicklung, ggf. Prognosen
  • Verkaufsgrund
    z. B. Altersnachfolge, strategische Neuausrichtung
  • Verkaufsumfang
    Was genau wird verkauft? (Anteile, Assets, etc.)
  • Chancen für Käufer
    Skalierung, Synergien, Wachstumspotenzial
  • Kontaktinformationen
    Für weiterführende Gespräche und Unterlagen
Um die Vertraulichkeit in späteren Verhandlungen möglichst abzusichern, sollte dringend eine Verschwiegenheitserklärung vorbereitet werden, welche zwingend vor dem Herausgeben von Unterlagen von den jeweiligen Interessenten unterschrieben werden sollte. Ein Muster erhalten Sie aus der Unternehmenswerkstatt Baden-Württemberg.
Da sich Interessenten im Rahmen der Due Diligence ein genaues Bild über das zum Verkauf stehende Unternehmen machen sollen, sind weitere Unterlagen vorzuhalten. Nachfolgend eine beispielhafte Aufstellung über benötigte Unterlagen:
  • Bilanzen der letzten Jahre
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des letzten und des laufenden Jahres
  • Gegebenenfalls Planungsrechnungen (aktuelles & kommendes Jahr)
  • Gesellschaftsverträge
  • Arbeitsverträge
  • Kredit- und Mietverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Top-10-Kundenliste
  • Top-10-Lieferantenliste
  • Betriebliche Steuererklärungen
  • Steuerbescheide
  • Betriebsprüfungsberichte (Finanzamt & Rentenversicherung)
  • ISO-Zertifikate
  • Lizenzen & Patente
  • Nachweise zu Corona-Hilfen
  • Negativbescheinigung vom Insolvenzgericht (bei Kapitalgesellschaften)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Sozialversicherungsträgern

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